Vor und während der Coronapandemie und sogar bis ins Jahr 2023 hinein lagen die Zuwachsraten bei beantragten Regelinsolvenzen relativ niedrig. Doch seit Juni 2023 ist die Zuwachsrate durchgängig zweistellig. Wie stabil ist dabei das Verarbeitende Gewerbe aufgestellt?
Auch das Baugewerbe in Deutschland geht weiter durch schwierige Zeiten.
Muss ein Unternehmen schließen, dann kann das vielfältige Gründe haben. Es kann Probleme mit der Nachfolgeregelung geben oder für ein im verarbeitenden Gewerbe hergestelltes Produkt gibt es keinen Bedarf mehr. Regelinsolvenzen werden in Deutschland hingegen dann beantragt, wenn ein Schuldner zahlungsunfähig oder überschuldet ist. Die Regelinsolvenz ermöglicht den Schutz vor Gläubigern, bietet Chancen zur Sanierung und für eine geordnete Abwicklung der Vermögenswerte.
Der Antrag auf Regelinsolvenz muss dabei rechtzeitig gestellt werden, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden und die bestmöglichen Maßnahmen zur Rettung oder geordneten Abwicklung des Unternehmens zu ergreifen. Monatlich teilen die Insolvenzgerichte dem Staat mit, wie viele Regelinsolvenzen beantragt wurden. Da bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens einige Wochen und Monate verstreichen können, wird meist angenommen, dass der Antrag auf diesen Vorgang rund drei bis fünf Monate zuvor gestellt wurde. Entsprechend muss man, will man sich auf die Suche nach Auslösern für eine Insolvenz begeben, ein wenig in der Vergangenheit graben.
Bildergalerie
Die Leute des Statistischen Bundesamts Destatis gewähren regelmäßig einen Einblick in die Menge der gemeldeten Anträge auf Unternehmensinsolvenz; dafür ziehen sie Vergleiche mit den Vorjahreszahlen. Und am 14. Juni 2024 hielt Destatis fest, dass die Zuwachsrate bei den Unternehmensinsolvenzen seit fast einem Jahr im zweistelligen Bereich liegt. Aber: Ist das ein Drama? Tatsächlich ist es keines, das der deutschen Wirtschaft unbekannt wäre.
Verarbeitendes Gewerbe im ersten Quartal 2024
Das Destatis teilt basierend auf den gemeldeten Daten mit, dass im ersten Quartal 2024 im Verarbeitenden Gewerbe 20,3 Insolvenzen je 10.000 Unternehmen gemeldet wurden. Damit liegt das Verarbeitende Gewerbe nicht an der Spitze, denn die wird von dem Wirtschaftsabschnitt Verkehr und Lager mit 29,6 Fällen besetzt.
Der Wirtschaftsabschnitt ist essenziell für die moderne Wirtschaft, da er die physische Bewegung und Lagerung von Gütern sicherstellt. Wenig verwunderlich kriselt es seit einigen Jahren in dem Bereich, denn die Coronapandemie, die steigenden Energie- und Rohstoffpreise, Infrastrukturprobleme und Arbeitskräftemangel betreffen selbstverständlich nicht allein die Elektronikbranche, sondern sind in vielen Bereichen Ursache für Probleme.
Auf dem wenig erbaulichen Platz zwei nach Verkehr und Lager folgte im ersten Quartal 2024 das Baugewerbe mit 23,5 Fällen und die sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen wie Zeitarbeitsfirmen mit 23,0 Fällen auf Platz 3. Mit Blick auf die Schlagzeilen aus Industrie und Gewerbe in den vergangenen Monaten ist das ebenfalls kaum verwunderlich, denn Leih- und Zeitarbeitsstellen werden nachvollziehbar als Erstes gestrichen, wenn ein Unternehmen sparen will.
Ganzheitlich betrachtet gab es im 1. Quartal 2024 in Deutschland insgesamt 15,2 Unternehmensinsolvenzen je 10.000 Unternehmen.
Sind die Zahlen denn wirklich so schlecht?
Wie bereits angedeutet, sanken die Zuwachsraten bei den Unternehmensinsolvenzen im Zeitraum kurz vor und während der Coronapandemie. „Im 1. Quartal 2024 meldeten die Amtsgerichte nach endgültigen Ergebnissen 5.209 beantragte Unternehmensinsolvenzen. Das waren 26,5 % mehr als im 1. Quartal 2023, und 11,2 % mehr als im 1. Quartal 2020 (4.683 beantragte Unternehmensinsolvenzen), dem entsprechenden Vergleichsquartal vor dem von Sonderregelungen und niedrigen Insolvenzzahlen geprägten Zeitraum der Corona-Krise“, erklärt Destatis dazu.
Dazu sollte man allerdings auch berücksichtigen, dass nicht jede Geschäftsaufgabe mit einer Insolvenz zusammenhängt. Um ein Gefühl dafür zu bekommen, wie viele Gewerbeanmeldungen und Gewerbeabmeldungen in einem Jahr zusammenkommen, lohnt sich daher ein Blick in die Gewerbeanzeigenstatistik von Destatis. Derzeit gibt es in Deutschland 3,4 Millionen rechtliche Einheiten mit 35,7 Millionen abhängig Beschäftigten – da erscheinen die angemeldeten Insolvenzen im Vergleich gering.
Übrigens: Wenn Sie ein wenig in der Genesis-Datenbank von Destatis stöbern möchten, können Sie sich unter anderem anschauen, dass in den vergangenen fünf Jahren die Zahl der Beschäftigten im Verarbeitenden Gewerbe nach der Corona-Delle wieder etwa auf dem Niveau von 2019 angekommen sind, wenngleich in der Zeit 800 Betriebe aus dem Bereich „verschwunden“ sind. (sb)
Stand: 08.12.2025
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel Communications Group GmbH & Co. KG, Max-Planckstr. 7-9, 97082 Würzburg einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von redaktionellen Newslettern nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Meine Einwilligung umfasst zudem die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse und Telefonnummer für den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern wie z.B. LinkedIN, Google und Meta. Hierfür darf die Vogel Communications Group die genannten Daten gehasht an Werbepartner übermitteln, die diese Daten dann nutzen, um feststellen zu können, ob ich ebenfalls Mitglied auf den besagten Werbepartnerportalen bin. Die Vogel Communications Group nutzt diese Funktion zu Zwecken des Retargeting (Upselling, Crossselling und Kundenbindung), der Generierung von sog. Lookalike Audiences zur Neukundengewinnung und als Ausschlussgrundlage für laufende Werbekampagnen. Weitere Informationen kann ich dem Abschnitt „Datenabgleich zu Marketingzwecken“ in der Datenschutzerklärung entnehmen.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden. Dies gilt nicht für den Datenabgleich zu Marketingzwecken.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://contact.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung, Abschnitt Redaktionelle Newsletter.