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Schutzleiter PE installieren – ja oder nein?
Bei der Installation der Stromversorgungen Uno Power im Schaltschrank stellt sich die Frage, warum die Gehäuse aus Polycarbonat eingangsseitig lediglich über die Anschlussklemmen L und N an die Netzspannung angeschlossen werden. Eine Verbindung mit dem Schutzleiter PE ist nicht notwendig. Das bietet große Vorteile hinsichtlich der Verdrahtung. Die Sicherheit von Personen steht natürlich immer an erster Stelle. Aus diesem Grund werden elektrische Verbrauchsmittel nach der Norm DIN EN 60950-1 in die Schutzklassen I, II und III eingeteilt. Bei handelsüblichen Schaltnetzteilen ist der Geräteaufbau nach Schutzklasse I oder II üblich.
Geräte der Schutzklasse I sind Betriebsmittel, bei denen der Schutz gegen elektrischen Schlag zum einen auf der Basisisolierung beruht. Zusätzlich sind sie immer mit einem Schutzleiteranschluss (PE) versehen. Hierüber wird die Verbindung mit dem Schutzleiter der festen Installation hergestellt, so dass bei einer Störung der Basisisolierung keine Spannung an berührbaren, elektrisch leitenden Gehäusteilen bestehen bleibt. keine Spannung bestehen bleibt. Stromversorgungen Quint Power entsprechen der Schutzklasse I. Die Erdung erfolgt über den PE-Anschluss an der Eingangsklemme.
Geräte der Schutzklasse II sind Betriebsmittel, bei denen der Schutz gegen elektrischen Schlag ebenfalls nicht nur auf der Basisisolierung beruht. Zusätzlich verwendet man hier eine doppelte oder verstärkte Isolierung. Bei diesen Geräten besteht keine Anschlussmöglichkeit für Schutzleiter. Sie sind daher sicherheitstechnisch unabhängig von den Installationsbedingungen. Die Stromversorgungen Uno Power benötigen aufgrund ihres hochwertigen Isolationskonzeptes und des nicht leitenden Gehäuses keinen Schutzleiteranschluss. Die Schutzklasse II wird bei Einbau in einen geschlossenen Schaltschrank erlangt. Deshalb kann auf den PE-Anschluss verzichtet werden. Das spart die Verdrahtung und somit Zeit und Geld.
Hochwertiges Isolationskonzept für besseres EMV-Verhalten
Hinsichtlich der Störfestigkeit und der Störaussendung ist es für Geräte nicht ausschlaggebend, ob ein PE-Anschluss vorhanden ist oder nicht. Hier muss auf die geprüften Werte nach der EMV-Richtlinie 2004/108/EG geachtet werden. Phoenix Contact gibt sich nicht mit den Anforderungen nach der EN 61000-6-2 zufrieden. Fast alle Werte werden übererfüllt. So werden die Stoßstrombelastungen (Surge) am Eingang nicht mit den geforderten 1 kV bzw. 2 kV getestet, sondern die Geräte bestehen die Prüfung mit 2 kV bzw. 4 kV. Auch wird nicht das Kriterium B zugrunde gelegt, sondern das Kriterium A. Dieses gilt für Wohnbereiche und liefert deutlich strengere Vorgaben.
* Dipl.-Ing. Anja Moldehn, Marketing Communication Power Supplies, Phoenix Contact Power Supplies, Paderborn
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