Der Markt rund um den Mobilfunkstandard 5G boomt. Doch will man das schnelle Netz nutzen, benötigt man eine entsprechende Patentlizenz. Das Verständnis dieser Patentlandschaft wird perspektivisch immer wichtiger. Wir geben einen Überblick.
Die Analyse der 5G Patentlandschaft liefert interessante Einblicke in den aktuellen Stand der entsprechenden Entwicklungen rund um den neuen Mobilfunkstandard.
Wir stehen an der Schwelle zur nächsten technologischen Revolution, bei der standardisierte Technologien wie 5G eine tragende Rolle spielen werden. Viele von uns genießen bereits heute einige der Vorteile des Lebens in einem intelligenten, vernetzten Haus, nutzen Tablets, Smartphones oder Smart Watches oder besitzen bereits Autos, die sie mit dem Smartphone steuern oder auch öffnen können.
Die Revolution wird sich in diesen Bereichen fortsetzen und weitere industrielle Anwendungen ausweiten, zum Beispiel zur Steuerung und Überwachung des Energieverbrauchs oder die Vernetzung von Maschinen in Fabriken und Fertigungshallen. Konnektivitätsstandards wie 5G sind jedoch Gegenstand von Tausenden so genannter standardessenzieller Patente (SEPs). Diese Patente beschreiben den 5G Standard und müssen bei der Implementierung der 5G Technologie verwendet werden. Nutzt man 5G braucht man auch eine Patentlizenz und diese kann Millionen kosten.
Patentexperten aller Branchen stehen vor der immer größer werdenden Herausforderung, sicherzustellen, dass sie über Patentlizenzen für IoT-Technologien wie 5G, Wi-Fi, NB-IoT, NFC oder Bluetooth verfügen, um in der nächsten technischen Revolution bestehen zu können. Dabei geht es auch um die Teilnahme und das Mitwirken in IoT-Standardgremien, aber auch um den Beitritt zu Patentpools um die die strategische Lizenzierung der SEPs sicher zu stellen.
Die jüngsten Patentstreitigkeiten in der Automobilindustrie zeigen, wie lukrativ der Lizenzierungsmarkt für Standard essentielle Patente ist und wie sich die "Smartphone-Kriege" auf die Automobilindustrie ausgeweitet haben. Dabei müssen Neuwägen sogar per Gesetz patentierte Standards nutzen. eCall ist eine Technologie, die in Europa - gesetzlich festgeschrieben - jeder Neuwagen integrieren muss, um bei einem schweren Verkehrsunfall automatisch die 112 zu wählen und drahtlos über 3G, 4G und bald auch 5G Informationen über die Auslösung der Airbags und Aufprallsensoren sowie GPS- oder Galileo-Koordinaten an die örtlichen Rettungsdienste zu senden. Jeder in Europa zugelassene Neuwagen muss also über die eCall Implementierung auch die patentierten 3G, 4G und bald 5G Standards nutzen.
Die Bedeutung von 5G wird über die Automobilindustrie hinaus auch für andere Branchen immer wichtiger, wo intelligente Fabriken, intelligente Häuser, intelligente Stromzähler und sogar intelligente medizinische Geräte auf 5G-Konnektivität angewiesen sind. Bald werden die meisten Branchen, in denen Konnektivität eine Rolle spielt, stark auf standardisierte und oft patentierte Standards aufbauen müssen. Das Verständnis der 5G-Patentlandschaft wird daher für Patent- und Standardexperten in allen Branchen immer wichtiger.
China vor USA bei Patentbesitzern
Hierzu existiert mit der IP Lytics Platform eine Datenbank, die weltweit angemeldete und gepoolte Patent- und Standarddaten integriert. Um 5G-Patente zu identifizieren, integriert sie alle von ETSI (European Telecommunications Standards Institute) gelisteten Patente und gleicht diese mit der 3GPP-Standarddatenbank ab. Tabelle 1 veranschaulicht die Top-Patenteigentümer deklarierter 5G-Patentfamilien.
Tabelle 1: Top 5G Patentbesitzer
(Bild: IPlytics Platform, Februar 2021)
Die erste Spalte zählt 5G-Portfolioanteile unter Berücksichtigung der erteilten Patente sowie der Anmeldungen bei allen weltweiten Patentämtern. Hier führt Huawei (CN) mit einem Anteil von über 15,39 %, gefolgt von Qualcomm (US) mit 11,24 %, ZTE (CN) mit 9,81 %, Samsung (KR) mit 9,67 % und Nokia (FN) mit 9,01 %. Die zweite Spalte zählt nur Patentfamilien, in denen mindestens ein Patent erteilt wurde, während die dritte Spalte nur Patentfamilien zählt, in denen mindestens ein Patent beim USPTO (United States Patent and Trademark Office) oder EPA (Europäisches Patentamt) erteilt wurde. Die Anteile und Zählungen ändern sich sehr stark, je nachdem, welche Filterung in den verschiedenen Spalten angegeben wird. Nokia (FN) hat zum Beispiel mit 15,29 % das größte Portfolio an EP- oder US-erteilten 5G-Familien, gefolgt von Samsung (KR) mit 15,10 %.
Insgesamt zeigen die Zahlen, dass die zehn größten Unternehmen über 80 % aller erteilten 5G-Patentfamilien besitzen, während die 20 größten Unternehmen über 93 % aller erteilten 5G-Patentfamilien besitzen. Sie bestätigen, dass es wenige große 5G-Patentinhaber gibt, während bei Betrachtung der gesamten 5G Patente die Datenbank über 100 unabhängige Unternehmen identifiziert, die erklärt haben, mindestens ein 5G-Patent zu besitzen. Die 5G Patentlandschaft wird dabei vor allem von Asiatischen Unternehmen aus China, Korea und Japan dominiert, währen aus den USA Qualcomm, Apple, Intel und Inter Digital und aus Europa Nokia (FN) und Ericsson (SE) vertreten sind.
Stand: 08.12.2025
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel Communications Group GmbH & Co. KG, Max-Planckstr. 7-9, 97082 Würzburg einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von redaktionellen Newslettern nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Meine Einwilligung umfasst zudem die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse und Telefonnummer für den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern wie z.B. LinkedIN, Google und Meta. Hierfür darf die Vogel Communications Group die genannten Daten gehasht an Werbepartner übermitteln, die diese Daten dann nutzen, um feststellen zu können, ob ich ebenfalls Mitglied auf den besagten Werbepartnerportalen bin. Die Vogel Communications Group nutzt diese Funktion zu Zwecken des Retargeting (Upselling, Crossselling und Kundenbindung), der Generierung von sog. Lookalike Audiences zur Neukundengewinnung und als Ausschlussgrundlage für laufende Werbekampagnen. Weitere Informationen kann ich dem Abschnitt „Datenabgleich zu Marketingzwecken“ in der Datenschutzerklärung entnehmen.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden. Dies gilt nicht für den Datenabgleich zu Marketingzwecken.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://contact.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung, Abschnitt Redaktionelle Newsletter.
Aktive Standardentwicklung: Europa mischt mit
Über die deklarierte Patentdatenanalyse hinaus lohnt sich auch ein Blick auf die Unternehmen, die aktiv an der 5G-Standardentwicklung beteiligt sind. Der 5G-Standard wird in internationalen 3GPP (The 3rd Generation Partnership Project) Gremien spezifiziert, bei denen Unternehmen technische Beiträge präsentieren und einreichen, die unter allen Mitgliedern diskutiert und abgestimmt werden.
Tabelle 2: Top Unternehmen die den 5G Standard entwickeln
(Bild: IPlytics Platform, Februar 2021)
Tabelle 2 zeigt die Top-Unternehmen, die 5G-relevante Beiträge eingereicht haben. Die erste Spalte der Tabelle zählt alle 5G-Standardbeiträge, die als technische Beiträge gelten, wobei Beiträge wie redaktionelle Änderungen oder formale Korrekturen ausgeschlossen sind. Die zweite Spalte zählt alle technischen 5G-Beiträge, die von der 3GPP genehmigt und akzeptiert wurden. Die Zahlen zeigen, dass Hauwei (CN), Ericsson (SE) und Nokia (FN) mit Abstand die stärksten Standardentwickler Die Lizenzierung von 5G-Patenten dürfte nicht nur für die Mobiltelefonindustrie, sondern ebenfalls für die Automobilindustrie und deren Zulieferer, wie auch die Fertigungsbranche (Stichwort: Smart Factory), Hersteller von Haushaltsgeräten (Stichwort: Smart Home) oder auch die Medizintechnik schon bald ein wichtiges Thema werden. Patentmanager, Standardisierungsexperten und das strategische Managment sollten daher folgendes bedenken:sind, gefolgt von Samsung (KR), Qualcomm (US) und ZTE (CN). Betrachtet man nur die genehmigten und akzeptierten Beiträge gemäß Spalte 2, so haben die Top 3 Standardentwickler (Huawei, Ericsson und Nokia) einen Anteil von zusammen über 55 % aller genehmigten und akzeptierten 5G-Beiträge aufzuweisen.
Die Lizenzierung von 5G-Patenten dürfte nicht nur für die Mobiltelefonindustrie, sondern ebenfalls für die Automobilindustrie und deren Zulieferer, wie auch die Fertigungsbranche (Stichwort: Smart Factory), Hersteller von Haushaltsgeräten (Stichwort: Smart Home) oder auch die Medizintechnik schon bald ein wichtiges Thema werden. Patentmanager, Standardisierungsexperten und das strategische Managment sollten daher folgendes bedenken:
Zukünftige Technologien, die Konnektivität ermöglichen, werden sich zunehmend auf patentierte Technologiestandards wie 5G stützen.
Die Zahl der 5G Patente steigt ständig - Patentmanager sollten im Vorfeld Lizenzkosten und angemessene Sicherheitszahlungen in Betracht ziehen.
Patentmanager sollten nicht nur Informationen aus Patentdaten berücksichtigen, sondern auch Patenterklärungsdaten (SEP Deklarationen), Patentpool-Daten sowie Standardisierungsdaten wie technische Beiträge überwachen und analysieren, um die Landschaft der 5G-Patentinhaber zu verstehen und zu überwachen.
Patentmanager sollten zudem den dynamischen Markt der 5G Patente im Auge behalten, da nicht selten so genannte Patentrolle wertvolle Patentportfolios erwerben, um umfangreiche Lizenzgebühren durchzusetzen.