Neue Brandschutznorm EN 60335-1 „No-flame“ ist nach RoHS die nächste Herausforderung
Nach der Eliminierung von schwermetallhaltigen Rohstoffen durch die RoHS-Richtlinie sind in Zukunft Erzeugnisse aus schwer entflammbaren Kunststoffen EU-weit vorgeschrieben. Betroffen sind Produkte, die in bestimmten privaten und öffentlichen Bereichen verwendet werden.
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Immer neue, europaweit geltende Vorschriften und Normen fordern die Komponentenhersteller in der Elektroindustrie und im Besonderen die Steckverbinderhersteller zunehmend heraus. Die mittlerweile eingeführte RoHS-Richtlinie stellte die Unternehmen vor große technische und logistische Aufgaben. Obwohl RoHS – zu deutsch: Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten – nur einige definierte Anwendungsbereiche betraf, entschlossen sich die meisten Hersteller, das gesamte Produktsortiment RoHS-konform umzustellen.
Die nächste Richtlinie betrifft den Brandschutz. Um die besonderen Brandschutzanforderungen der Norm EN 60335-1 zu erfüllen, müssen demnächst für bestimmte Produkte schwer entflammbare Kunststoffe eingesetzt werden.
Verschärfte Normen für Haushaltgeräte
Für elektrische Geräte im Haushalt, in öffentlichen Gebäuden und in die Öffentlichkeit gefährdenden Bereichen gibt es seit einigen Jahren verschärfte Normen hinsichtlich Brandschutz bzw. Feuerbeständigkeit. Die Anforderungen, die unter dem Begriff ’No-flame’ bekannt sind, sind in der EN 60335-1 mit Ausführungs- und Grenzwertverweisen auf die EN 60695-2-Reihe definiert und für Neukonstruktionen bereits gültig. Für bestehende Geräte gilt eine Übergangsfrist bis zum 01. Oktober 2007.
„Die Geltungsbereiche sind allerdings nicht eindeutig und wie folgt definiert“, erklärt Michael Kurtz, Produktmanager Steckverbinder bei Wieland Electric: „Die EN 60335-1 behandelt die Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke. Nicht für den normalen Hausgebrauch bestimmte Geräte, die aber dennoch zu einer Gefahrenquelle für die Allgemeinheit werden können, fallen ebenfalls in den Anwendungsbereich dieser Norm.“
Weiterhin unterscheidet die EN 60335-1 zwischen unbeaufsichtigten und beaufsichtigten Geräten, wobei der Fall der unbeaufsichtigten Geräte eine besondere Verschärfung für die Komponentenhersteller darstellt. „Für diesen Bereich hielten die bisher verwendeten Kunststoffe bei Wieland den ‚No-flame’-Anforderungen nicht Stand.“ Das Unternehmen suchte daher gemeinsam mit seinen Kunststofflieferanten nach Werkstoffen, die einerseits der EN 60335-1 genügen und weiterhin in den vorhandenen Spritzgießwerkzeugen produziert werden konnten.
Weiße und Rote Ware
Bisher haben insbesondere die Produzenten der Weißen und Roten Ware, also Hersteller von z.B. Waschmaschinen und Heizungsanlagen reagiert und die Erfüllung der EN 60335-1 eingefordert. Saunabauer sind ebenso von der Norm betroffen. Aber auch aus anderen Branchen wird Interesse bekundet, beispielsweise von Herstellern automatischer Türen für öffentliche Gebäude.
Die relativ unscharfe Beschreibung des Anwendungsgebietes der EN 60335-1 erlaubt eine hinsichtlich der betroffenen Applikationen breite Interpretation. Daher ist zu erwarten, dass nach Auslauf der Übergangsfrist am 01. Oktober 2007 Gerätehersteller aus verschiedenen Branchen vom Geltungsbereich dieser Norm überrascht werden.
„Wieland Electric hat sich mit der Problematik frühzeitig auseinander gesetzt und ist deshalb jetzt in der Lage, seine Kunden mit entsprechenden ‚No-Flame’-Produkten zu beliefern“ erklärt Produktmanager Michael Kurtz. Es handelt sich insbesondere um Leiterplattensteckverbinder der Serien wiecon und RAST 5. Als Lieferant für die Heizungsbranche bietet das Unternehmen das RAST 5-System weiterhin in acht definierten Farbkodierungen an und erfüllt damit spezielle Branchenanforderungen. „Dies stellte eine besondere Herausforderung für uns dar, da Farbzuschläge die Flammpunkte der Kunststoffe verändern“ meint Kurtz.
Das schreibt die Norm EN 60335-1 vor
Das Besondere an der Norm EN 60335-1 ist, dass sowohl eine Materialprüfung als auch eine Komponentenprüfung hinsichtlich der Nicht-Entflammbarkeit bestanden werden muss.
Der normgerechte Prüfablauf für unbeaufsichtigte elektrische Geräte muss folgendermaßen durchgeführt werden:
Geräte, die unter die Anwendung der EN 60335-1 fallen und eine Stromaufnahme >0,2 A haben, sind gemäß der EN 60695-2-12 mit einer GWT (Glow Wire Temparature) von 850 °C zu prüfen. Zu bestehen ist der GWFI (Glow Wire Flammable Index) an definierten Prüfplatten des verwendeten Werkstoffes. Die Dicken der Prüfplatten müssen dabei den Wandstärken des Produktes entsprechen. Wird dieser Test nicht bestanden, ist das Produkt für die Anwendung nicht zugelassen.
Besteht das Produkt die EN 60695-2-12, gibt es zwei weitere, alternative Prüfungen, entweder eine weitere Materialprüfung oder eine Erzeugnisprüfung.
1. Zu prüfen ist der GWIT (Glow Wire Ignition Temperature) nach EN 60695-2-13, wobei die Entzündungstemperatur ≥775 °C sein muss und eine Flamme nicht länger als fünf Sekunden erscheinen darf. Dies muss wiederum an Prüfplatten mit vorgegeben Dicken erfolgen. Wird dieser Test bestanden, ist das Produkt gemäß Norm freigegeben.
2. Alternativ kann der GWT (Glow Wire Temperature) nach EN 60695-2-11 geprüft werden. Im Gegensatz zu den vorgenannten Prüfungen erfolgt diese direkt am Bauteil (Produkt). Bei einer Glühdrahttemperatur von 750 °C und einer Einwirkzeit des Glühdrahtes von 30 s, darf die Flamme nur für zwei Sekunden erscheinen. Wird die Prüfung bestanden, ist das Bauteil normgerecht.
Wurde die Prüfung gemäß der Alternative 2 nicht bestanden, kann eine weiterführende Nadelflammprüfung nach EN 60695-11-10 erfolgen. Diese gilt auch ohne Durchführung als bestanden, falls der Werkstoff mit V0 oder V1 klassifiziert ist, vorausgesetzt der Prüfling ist nicht dicker als das entsprechende Teil. Bei einer Klassifizierung gemäß V2 oder geringer, ist die Prüfung nach EN 60695-11-10 durchzuführen. Bei Nichtbestehen von EN 60695-2-11 ist das Bauteil in jedem Fall gemäß der EN 60595-2-2 zu kapseln.
Wieland Electric, Tel. +49(0)951 9324357
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