Cybersicherheit NIS-2-Portal für Registrierung und Vorfallmeldungen vom BSI gestartet

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Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) setzt mit dem NIS-2-Portal einen zentralen Baustein der Richtlinie um. Betroffene Unternehmen und Einrichtungen können sich dort offiziell registrieren und IT-Sicherheitsvorfälle melden.

Cybersicherheit geht jeden etwas an.(Bild:  Dall-E / KI-generiert)
Cybersicherheit geht jeden etwas an.
(Bild: Dall-E / KI-generiert)

Das neue NIS-2-Portal des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) markiert einen wichtigen Schritt bei der nationalen Umsetzung der europäischen Cybersicherheitsvorgaben. Über die Plattform sollen künftig alle zentralen Pflichten gebündelt werden, die sich aus der NIS-2-Regulierung ergeben: die Registrierung als betroffene Einrichtung, die strukturierte Meldung von Sicherheitsvorfällen sowie perspektivisch auch der Informationsaustausch zwischen Wirtschaft und Aufsicht.

Mit NIS-2 hat die Europäische Union den Anwendungsbereich der bisherigen NIS-Richtlinie deutlich ausgeweitet. Die Regelungen betreffen nicht mehr nur klassische Betreiber kritischer Infrastrukturen, sondern eine Vielzahl weiterer Unternehmen und Organisationen, darunter auch große Teile der Industrie, digitale Dienstleister sowie ausgewählte Bereiche der öffentlichen Verwaltung. Ziel ist es, ein einheitlich hohes Cybersicherheitsniveau in der EU zu schaffen und die Widerstandsfähigkeit gegenüber zunehmenden und komplexeren Cyberangriffen zu stärken.

Für die betroffenen Unternehmen bedeutet das neue Pflichten. Sie müssen Risiken für ihre Netz- und Informationssysteme systematisch erfassen, geeignete technische und organisatorische Schutzmaßnahmen umsetzen und erhebliche Sicherheitsvorfälle innerhalb vorgegebener Fristen melden. Das BSI-Portal fungiert dabei als zentrale Schnittstelle zur Aufsicht und soll die Prozesse standardisieren und vereinfachen.

Mit der Freischaltung des Portals rückt das BSI die NIS-2-Umsetzung für viele Unternehmen in eine operative Phase. Aus rechtlichen Vorgaben werden konkrete Anforderungen an Governance, IT-Organisation und Meldeprozesse. Für die Wirtschaft wächst damit der Druck, Cybersicherheit nicht mehr nur als IT-Thema zu behandeln, sondern als festen Bestandteil der Unternehmensführung zu verankern. (sb)

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