Elektrische Produkte in der EU Neue Pflichten für Distributoren verändern den Elektronikmarkt
Ob RoHSII, neue EMV-Richtlinie, Niederspannungsrichtlinie oder Funkproduktrichtlinie RED – mit den aktuell laufenden Anpassungen aller wesentlichen CE-Richtlinien für elektrische Produkte an den neuen europäischen Rechtsrahmen New Legislative Framework, kurz NLF, kommen tiefgreifende Veränderungen auf den Elektronikmarkt zu.
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Der insbesondere für Importeure entscheidende Punkt ist die Neudefinition der umfangreichen Pflichten und Haftungsrisiken, die bisher auf Hersteller beschränkt waren. Auch reine Händler haben weiter gehende Pflichten als vorher. Wer es versäumt, seine Unternehmensprozesse den neuen rechtlichen Rahmenbedingungen anzupassen, der muss mit Sanktionen rechnen und im Extremfall sogar fürchten, vom Markt zu verschwinden.
Worauf Importeure von Elektronik achten müssen
Zu den neuen Aufgaben der Importeure und Händler gehört es vor allem, sicherzustellen, dass das Produkt korrekt gekennzeichnet ist und aktuelle CE-Erklärungen sowie Begleitunterlagen in den geforderten Landessprachen vorliegen. Stellt etwa ein Importeur fest, dass ein Produkt nicht den EU-Konformitätskriterien entspricht, ist er zu Korrekturmaßnahmen verpflichtet. In Zweifelsfällen müssen Distributoren den Hersteller und die Marktüberwachungsbehörden informieren. Gegebenenfalls können Rückrufaktionen fällig werden.
Produktverantwortung bei einem Re-Branding
Durch Re-Branding, wenn also Importeure oder Vertreiber Produkte unter ihrem eigenen Namen bzw. ihrer eigenen Marke in Verkehr bringen, werden sie innerhalb der EU sogar zum Quasi-Hersteller und müssen die volle Produktverantwortung übernehmen. Das beinhaltet unter anderem die Ausstellung einer eigenen CE-Erklärung, die Kennzeichnung des Produkts mit Firmenlogo, die Angabe eines eigenen Produktnamen und einer eigenen EU-Kontaktadresse. Das gilt auch bei der technischen Veränderung von Produkten – hier genügt schon der Einbau einer anderen Grafikkarte.
Bei Veränderungen sind neue Messungen vorgeschrieben, um die Konformität mit den EU-Normen und -Richtlinien nachzuweisen. Sanktionen, die Importeuren bei Verstößen drohen, werden grundsätzlich von den jeweiligen nationalen Behörden festgelegt. In schweren Fällen können sie bis zur strafrechtlichen Verfolgung reichen.
Die praktische Umsetzung der neuen Anforderungen stellt Importeure und Händler vor immense Herausforderungen. Es gilt, entsprechende Prozesse zu implementieren, um zu gewährleisten, dass die CE-Erklärungen aller Produkte stets auf dem aktuellen Stand, Lagerstände bereinigt sind und vieles andere mehr. Es sind verstärkte Kontrollen durch die Regulierungsbehörden zu erwarten, die sicherstellen sollen, dass alle Produkte konform sind und alle Inverkehrbringer über funktionierende Qualitätssicherungsprozesse verfügen.
Einheitliche Qualitätsstandards in der EU
Angesichts des Aufwandes sollte aber nicht aus dem Blick geraten, dass das NLF mittel- und langfristig erhebliche Chancen bietet: Es sorgt für einheitliche europäische Qualitätsstandards und für Rechtssicherheit bei der Vermarktung von Elektronikprodukten. Das nutzt nicht nur den Verbrauchern, sondern auch den Unternehmen, die bei der Erfüllung der Richtlinien vorangehen und sich dadurch Wettbewerbsvorteile gegenüber ihren Mitanbietern sichern.
Geänderte Verordnungen in der Elektronik-Fertigung
Von Energieeffizienz, EMV- und RoHS-Richtlinien
Eine Leitlinie zur Umsetzung des neuen Rahmenwerks gibt der 2014 überarbeitete Blue Guide. Hier werden wichtige Fragen rund um Produktsicherheit und Marktüberwachung interpretiert und beantwortet. Der Blue Guide hat allerdings keine gesetzgebende Funktion, es handelt sich um eine Interpretation, die eine Orientierungshilfe bieten soll.
Die ITK-Herstellerverbände arbeiten aktuell daran, die EU-Kommission zur Klarstellung einiger offener Fragen zu bewegen, wie in Bezug darauf, welche Begleitunterlagen mehrsprachig vorliegen müssen, welcher Kenntnisstand beim Nutzer vorausgesetzt werden kann und in welche Zielsprachen sie jeweils übersetzt werden müssen. Daneben geben auf Marktzugangsfragen spezialisierte Dienstleister fachkundige Unterstützung bei der Implementierung entsprechender Unternehmensprozesse.
* Martin Maywald und Holger Brandt arbeiten am Fujitsu Product Compliance Center in Augsburg.
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