Der flächendeckende Ausbau von 4G (LTE) in Deutschland stockt. Die drei Mobilfunkanbieter führen verschiedene Gründe ins Feld und die Bundesnetzagentur droht mit Strafen.
Funklöcher in Deutschland: Sie hemmen die wirtschaftliche Entwicklung. Alle drei großen Anbieter kommen beim Netzausbau nicht nach.
(Bild: (c) bluedesign - stock.adobe.com)
Was zeichnet einen Technologiestandort aus? Wohl unter anderem seine Infrastruktur. Dazu gehört auch die Netzabdeckung mit mobilem Internet und Telefonie. Funklöcher breiten sich über Deutschland aus, wie bei einem typischen Schweizer Käse. Dabei ist noch gar nicht einmal die Rede von 5G. Allein bei 4G, auch bekannt als LTE, gibt es in Deutschland noch Nachholbedarf.
Die drei großen Mobilfunkbetreiber in Deutschland sind Telekom, Vodafone und Telefónica. Alle drei hatten sich im Jahr 2019 nach der Frequenzauktion dazu verpflichtet, bis Ende 2022 in 500 bisherigen weißen Flecken neue Funkstationen zu bauen. Wie aus einem Bericht der Bundesnetzagentur an ihren Beirat hervorgeht, wird voraussichtlich keiner der drei etablierten Betreiber eine entsprechende Ausbauauflage erfüllen.
Dem Bericht zufolge ist Telefónica (O2) erst bei 45, die Telekom bei 28 und Vodafone bei 12. Nach Angaben auf der Webseite „breitband-monitor.de“ gab es im Oktober auf 2,94 Prozent der Fläche Deutschlands weiße Flecken. Hinzu kommt noch eine Fläche von 18,56 Prozent mit grauen Flecken, wo nur einer oder zwei der drei Netzbetreiber ausleuchten.
Funklöcher bei LTE (4G)
Echte Funklöcher gibt es auf 0,32 Prozent der Fläche – dort ist nicht einmal 2G zu empfangen. Neben der Vorgabe für die weißen Flecken enthalten die Auktionsauflagen von 2019 die Verpflichtung, bis Ende 2022 in jedem Bundesland mindestens 98 Prozent der Haushalte mit einer Downloadgeschwindigkeit von mindestens 100 MBit/s abzudecken. „Telekom hat die Auflage bislang in zwölf Bundesländern, Telefónica in fünf und Vodafone in 13 Bundesländern erfüllt“, schreiben die Vertreter der Behörde und beziehen sich dabei auf Meldungen der Firmen, die bis Anfang November in Bonn eingingen.
Neue Standorte brauchen Zeit
Die Genehmigungsverfahren für neue Mobilfunkstandorte sind in Deutschland „aufgrund von vielerorts langen Genehmigungsverfahren, der Suche nach neuen Standorten und vorbereitenden Planungsprozessen, die erst am Ende des vergangenen Jahres abgeschlossen wurden, schwierig“. Das sagt Tanja Richter, Technikchefin bei Vodafone Deutschland.
Bei Telekom und Telefónica sieht es auch nicht viel besser aus. Telefónica-Deutschland-Chef Markus Haas erklärte: „Die Errichtung neuer Standorte insbesondere in der Fläche erfordert einen langen zeitlichen Vorlauf.“
Lückenschluss mit mobilen Standorten schließen
Damit es doch schneller geht, setzen die drei großen Mobilfunkanbieter auf mobile Standorte. Die Telekom teilte mit, dass sie die Anforderungen der Bundesnetzagentur auch dieses Mal erfüllen werde, „soweit es keine rechtlichen und tatsächlichen Hinderungsgründe für den Ausbau von einzelnen Standorten gibt“.
Drei Anbieter plus?
Derzeit funken drei Mobilfunknetze in Deutschland, und zwar von der Telekom, von Vodafone und von Telefónica mit seiner Marke O2.
Eigentlich sollte bis Jahresende ein viertes hinzukommen: Der Neueinsteiger 1&1 ersteigerte 2019 erstmals eigenes Spektrum, bis Ende dieses Jahres sollten 1.000 5G-Standorte aktiviert werden. Doch wegen Verzögerungen bei einer beauftragten Infrastrukturfirma kann der Telekommunikationskonzern aus Montabaur (Rheinland-Pfalz) dieses Zwischenziel nach eigenem Bekunden erst im Sommer 2023 erreichen.
Die beaufsichtigende Bundesnetzagentur droht mit der Möglichkeit von Bußgeldern. Doch ob sie diese einfordert, dürfte bezweifelt werden. Doch der Druck vonseiten der Politik sollte beim Lückenschluss weiter verstärkt werden.
Ein Blick auf den Ausbau von 5G
Bei dem Mobilfunkstandard 5G hat die Bundesnetzagentur mitgeteilt, dass die Versorgung mit 5G durch mindestens einen Netzbetreiber ist in den vergangenen Monaten auf rund 79 Prozent der Fläche des Bundesgebiets angestiegen sei (Stand Oktober 2022). Zu Beginn der Datenerhebung im Oktober 2021 lag der Anteil bei rund 53 Prozent. Im Vergleich der einzelnen Mobilfunknetzbetreiber ist zum derzeitigen Datenstand eine Spanne von ungefähr 37 bis zu 55 Prozent hinsichtlich der prozentualen Flächenversorgung mit 5G zu verzeichnen.
Der aktuelle Ausbau von 5G-Netzen beruht teils noch auf der bestehenden 4G-Infrastruktur. Dabei kommt auch das Dynamic Spectrum Sharing (DSS) zum Einsatz. DSS erlaubt die gleichzeitige Nutzung von 4G und 5G im gleichen Frequenzbereich. Die zur Verfügung stehende Bandbreite eines bestimmten Frequenzbands wird dabei bedarfsgerecht auf die in einer Funkzelle aktiven 4G- und 5G-Nutzer aufgeteilt. Zudem kommt es zu einem vermehrten Einsatz von 5G-exklusiven Funkfrequenzen. (heh)
Stand: 08.12.2025
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel Communications Group GmbH & Co. KG, Max-Planckstr. 7-9, 97082 Würzburg einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von redaktionellen Newslettern nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Meine Einwilligung umfasst zudem die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse und Telefonnummer für den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern wie z.B. LinkedIN, Google und Meta. Hierfür darf die Vogel Communications Group die genannten Daten gehasht an Werbepartner übermitteln, die diese Daten dann nutzen, um feststellen zu können, ob ich ebenfalls Mitglied auf den besagten Werbepartnerportalen bin. Die Vogel Communications Group nutzt diese Funktion zu Zwecken des Retargeting (Upselling, Crossselling und Kundenbindung), der Generierung von sog. Lookalike Audiences zur Neukundengewinnung und als Ausschlussgrundlage für laufende Werbekampagnen. Weitere Informationen kann ich dem Abschnitt „Datenabgleich zu Marketingzwecken“ in der Datenschutzerklärung entnehmen.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden. Dies gilt nicht für den Datenabgleich zu Marketingzwecken.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://contact.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung, Abschnitt Redaktionelle Newsletter.