Marktüberwachung Im Jahr 2025 wurden 7,7 Millionen nicht konformer Elektronikgeräte gestoppt

Von Susanne Braun 2 min Lesedauer

Die Marktüberwachung der Bundesnetzagentur hat im Jahr 2025 erneut umfangreiche Mängel bei elektronischen Geräten festgestellt: Betroffen waren nach eigenen Angaben rund 7,7 Millionen Geräte, die in Deutschland und Europa nicht hätten vertrieben werden dürfen.

Auch Zollbehörden unterstützen bei der Marktüberwachung. Oft sind aber nur Stichproben möglich.(Bild:  frei lizenziert /  Pixabay)
Auch Zollbehörden unterstützen bei der Marktüberwachung. Oft sind aber nur Stichproben möglich.
(Bild: frei lizenziert / Pixabay)

Die Marktüberwachung der Bundesnetzagentur dient dazu, elektronische Geräte im Online- und Einzelhandel ausfindig zu machen, die erhebliche oder grundlegende Mängel aufweisen, und dafür zu sorgen, dass diese Produkte aus dem Verkehr gezogen werden. Für die Elektronikindustrie ist die Arbeit der Marktüberwachung ein Indikator dafür, dass Qualitätssicherung und fairer Wettbewerb im zunehmend globalisierten Produktumfeld kein Randthema darstellen.

Im Jahr 2025, so vermeldet es die Bundesnetzagentur, wurden erhebliche Mängel an elektronischen Produkten festgestellt. Betroffen waren demnach insgesamt 7,7 Millionen Geräte. In Online-Marktplätzen identifizierte die Behörde 1.266 auffällige Angebote, die anschließend den Plattformbetreibern gemeldet wurden. Dazu zählten Smartwatch-Modelle, die angeblich Blutzuckermessungen anbieten, diese aber lediglich simulieren. Insgesamt betrafen solche Online-Funde eine Stückzahl von mehr als fünf Millionen einzelnen Geräten.

Fehlende CE-Kennzeichnung, grundlegende Mängel

Auch im stationären Handel zeigte sich ein hohes Niveau an Nichtkonformität: Bei mehr als 2.100 geprüften Gerätetypen erfüllten 58 Prozent, also mehr als die Hälfte, nicht die gesetzlichen Vorgaben, was rund 1,9 Millionen Geräten entspricht. Neben formalen Defiziten wie fehlender CE-Kennzeichnung waren auch grundlegende technische Mängel festzustellen. Ein Beispiel waren Wechselrichter für Photovoltaik-Batteriespeicher, die die zulässigen Störgrenzen deutlich überschritten und damit IP-basierte Dienste im nahen Umfeld stören konnten.

Die Bundesnetzagentur betont, dass solche Maßnahmen nicht nur dem Verbraucherschutz dienen, sondern auch fairen Wettbewerb und die Integrität technischer Produkte stärken. Durch enge Zusammenarbeit mit den Zollbehörden konnten zudem rund 8.200 verdächtige Warensendungen bereits an der Einfuhrgrenze überprüft und etwa 89 Prozent davon vom EU-Binnenmarkt ferngehalten werden. 2024 lag die Zahl der verdächtigen Warensendungen noch bei knapp mehr als 5.000.

Das strukturelle Problem hinter solchen Zahlen

Die von der Bundesnetzagentur genannten 7,7 Millionen nicht verkehrsfähigen Geräte wirken auf den ersten Blick vergleichsweise niedrig. Das ist wenig verwunderlich, denn diese Zahlen bilden nicht den tatsächlichen Umfang problematischer Elektronikprodukte im Markt ab, sondern ausschließlich die Fälle, die im Rahmen der stichprobenbasierten Marktüberwachung konkret identifiziert und gestoppt wurden.

Für die Elektronikindustrie ist die Zahl daher weniger als Marktindikator zu verstehen, sondern als deutlicher Hinweis auf ein strukturelles Problem: Ein erheblicher Teil der beanstandeten Produkte fällt durch fehlende Konformitätsnachweise, EMV-Probleme oder irreführende technische Angaben auf . Das sind genau jene Punkte, über die regelkonform entwickelnde Hersteller Zeit, Entwicklungsaufwand und Kosten investieren müssen, während nichtkonforme Anbieter diese Hürden systematisch umgehen und sich dadurch Wettbewerbsvorteile verschaffen. Dass dieses Problem weit über Einzelfälle hinausgeht, zeigt auch der jährlich vergebene Negativpreis Plagiarius, der besonders dreiste Produktfälschungen auszeichnet. (sb)

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