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Ablauf der Zertifizierung zum ‚Bekannten Versender‘:
• Antragstellung beim LBA auf die Zulassung zum ‚Bekannten Versender‘.
• Unterzeichnung der Verschwiegenheitserklärung des LBA als Voraussetzung für den Erhalt der Leitlinien.
• Bestimmung eines zukünftigen Luftsicherheitsbeauftragten, der sich über die zuständige Behöre einer Zuverlässigkeitsüberprüfung unterzieht.
• Nach Bestätigung der Zuverlässigkeit Teilnahme an einer 35-Stunden-Schulung.
• Erstellung eines Sicherheitsprogramms (sh. Muster auf der LBA-Webseite), Umsetzung der darin fixierten Maßnahmen im Unternehmen
• Definition des ‚Sicheren‘ Bereichs auf dem Firmengelände – ggfls. Durchführung von baulichen und organisatorischen Maßnahmen – und der Mitarbeiter, die mit Luftfracht in Berührung kommen. Schulung dieser Mitarbeiter.
• Einreichung des Sicherheitsprogramms für den ‚Bekannten Versender, anschließende Auditierung vor Ort durch das LBA.
Der Luftsicherheitsbeauftragte bei einem ‚Bekannten Versender‘ zeichnet verantwortlich, dass die Anforderungen aus den gesetzlichen Regelungen im Sicherheitsprogramm eingepflegt und die daraus entstehenden Maßnahmen im Unternehmen umgesetzt werden. Er ist erster Ansprechpartner für das LBA. Dennoch bleibt die letztendliche Verantwortung bei der Geschäftsführung des jeweiligen Unternehmens.
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