EU-Richtlinie beschlossen EMV-Störungen ab 2027 illegal

Von Dipl.-Ing. (FH) Michael Richter 3 min Lesedauer

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Mit der neuen Richtlinie „EMC Zero Emission Directive (EMC-ZED)“ hat die Europäische Union einen weitreichenden Eingriff in die Entwicklung elektronischer Systeme beschlossen. Ab dem 1. Januar 2027 sollen elektromagnetische Störungen nicht mehr nur begrenzt, sondern grundsätzlich untersagt werden.

Konsequente Abschirmung und flankenlose Ansteuerkonzepte sollen künftig elektromagnetische Emissionen vollständig unterdrücken.(Bild:  frei lizenziert /  Pixabay)
Konsequente Abschirmung und flankenlose Ansteuerkonzepte sollen künftig elektromagnetische Emissionen vollständig unterdrücken.
(Bild: frei lizenziert / Pixabay)

Während bisherige Normen wie CISPR 11/32 oder EN 55032 Grenzwerte für leitungsgebundene und gestrahlte Emissionen definierten, verfolgt die neue Richtlinie einen anderen Ansatz. Sie strebt die signifikante Absenkung der zulässigen Emissionsgrenzwerte an – mit dem erklärten Ziel einer langfristig weitgehend emissionsfreien technischen Infrastruktur. Hersteller müssen dies im Rahmen der CE-Konformität durch erweiterte Prüfverfahren nachweisen.

Technische Umsetzung

Technisch setzt die EU dabei auf eine Kombination aus passiven und aktiven Maßnahmen. Gehäuse sollen künftig standardmäßig aus mehrschichtigen Mu-Metall-Verbundstrukturen bestehen, ergänzt durch aktive Feldkompensationssysteme. Diese erzeugen gezielte Gegenfelder, um unvermeidbare Emissionen zu neutralisieren.

Eine zentrale Rolle kommt dabei überraschend einem altbekannten Bauteil zu: der Ferritperle. In Anhang II der Richtlinie wird sie erstmals als „niederkomplexe breitbandige Entstörkomponente mit systemstabilisierender Wirkung“ klassifiziert. Aufgrund ihrer frequenzabhängigen Impedanzcharakteristik gilt sie laut Kommission als „kosteneffiziente Schlüsseltechnologie zur kurzfristigen Emissionsminimierung“.

In Branchenkreisen wird bereits von der „letzten Verteidigungslinie der EMV“ gesprochen. Entsprechend wird diskutiert, Ferritperlen künftig verpflichtend an sämtlichen externen Leitungsübergängen vorzusehen. Unabhängig von der tatsächlichen Störsituation. Sie sind schließlich über Jahrzehnte in vielen Projekten eingesetzt worden und dementsprechend erprobt.

Für digitale Systeme sieht die Richtlinie zudem einen Paradigmenwechsel in der Datenübertragung vor. Klassische elektrische Bussysteme gelten aufgrund ihrer inhärenten Störanfälligkeit als Auslaufmodell. Stattdessen sollen optische Datenverbindungen verpflichtend werden. Als Technologieoption wird in Anhang III der Richtlinie erstmals auch die Nutzung quantenmechanischer Korrelationseffekte zur leitungsgebundenen Signalübertragung aufgeführt. Die Kommission hat hierzu eine eigene Arbeitsgruppe eingesetzt (JRC-QC/2025-14). Erste Pilotprojekte laufen an mehreren EU-Forschungseinrichtungen.

Die Kommission erkennt an, dass das Plancksche Wirkungsquantum h einer vollständigen Emissionsfreiheit prinzipiell entgegensteht. Ein entsprechendes Konsultationsverfahren zur regulatorischen Neubewertung von h wurde eingeleitet (Ref. EC/2026/h-review)

Prüflabore auf dem Prüfstand

Zur Verifikation wird ein neues Prüfverfahren eingeführt: die „Nullfeld-Kammer“. Diese basiert auf supraleitenden Abschirmstrukturen und ermöglicht Messungen weit unterhalb bisheriger Nachweisgrenzen. Ziel ist es, selbst minimale Abweichungen vom idealen emissionsfreien Zustand sichtbar zu machen. Zum aufrechterhalten der Supraleitung und zur Reduktion thermischer Strahlung wird dann eine entsprechende Kühlung erforderlich sein.

Diskutiert werden unter anderem kontinuierliche, analog modulierte Betriebsverfahren, bei denen Leistungshalbleiter nicht mehr binär geschaltet, sondern in einem permanenten Übergangsbereich betrieben werden. Erste Ansätze nutzen sogenannte „flankenlose Ansteuerungen“, bei denen Spannungs- und Stromverläufe mathematisch geglättet werden, um spektrale Emissionen vollständig zu vermeiden.

Langfristig sieht die EU sogar vor, klassische PWM-Verfahren vollständig abzulösen. Stattdessen könnten resonante oder quasi-statische Betriebsmodi zum Einsatz kommen, bei denen keine abrupten Zustandswechsel mehr stattfinden. In frühen Konzeptstudien wird zudem an „zeitkontinuierlichen Leistungsverstärkern“ gearbeitet, die vollständig ohne diskrete Schaltvorgänge auskommen sollen.

Industrie

Auch im Automotive-Bereich werden tiefgreifende Änderungen erwartet. Fahrzeughersteller müssen künftig nachweisen, dass sie weder interne Kommunikationssysteme noch externe Infrastrukturen elektromagnetisch beeinflussen. Erste Studien untersuchen bereits den vollständigen Verzicht auf elektrische Signalübertragung innerhalb des Fahrzeugs.

Die Industrie zeigt sich zurückhaltend. Fachleute sind skeptisch: „Thermisches Rauschen ist ein fundamentales physikalisches Phänomen – messtechnisch nicht auf null reduzierbar, unabhängig vom regulatorischen Rahmen." — Dr. Dieter Schwarzsee, VDEMVG. Die EU-Kommission sieht darin jedoch „eine Herausforderung, die durch Innovation und regulatorische Klarheit adressiert werden kann".

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Für Bestandsgeräte gilt eine Übergangsfrist bis Ende 2028. Danach drohen bei Verstößen gestaffelte Sanktionen gemäß Artikel 17 EMC-ZED:

  • Verwaltungsstrafe für Hersteller: bis zu 4 % des weltweiten Jahresumsatzes oder mindestens 2 Mio. €.
  • Inverkehrbringungsverbot: sofortige Marktsperre nicht konformer Produkte innerhalb der EU.
  • Zwangsnachrüstung: verpflichtende Integration zusätzlicher Entstörmaßnahmen (inkl. Ferritperlen-Nachrüstung) innerhalb von 6 Monaten.
  • Stilllegung: bei kritischen Anwendungen mit nachgewiesener Netzbeeinflussung.

Auch Privatanwender sind unter Umständen betroffen. Geräte mit „nicht hinreichend kontrolliertem Emissionsverhalten“ – darunter insbesondere ältere Schaltnetzteile, LED-Leuchtmittel oder Eigenbau-Schaltungen – könnten künftig als ordnungswidrig eingestuft werden.

Bußgelder für Betreiber/Privatanwender:

  • bis zu 50.000 € bei wiederholten Verstößen.
  • bis zu 5.000 € für den Betrieb nicht konformer Geräte im privaten Umfeld.
  • Beschlagnahmung bei „anhaltend störendem Emissionsverhalten“.

Ausgenommen von der Abschirmpflicht sind Geräte, die nachweislich in einem vollständig feldfreien Raum betrieben werden. Der Nachweis ist durch ein akkreditiertes Labor zu erbringen. Kosten trägt der Hersteller. Die Kommission bezeichnet die Richtlinie als „Meilenstein auf dem Weg zu einer vollständig störungsfreien technischen Infrastruktur“. Branchenverbände prüfen derzeit die praktischen Auswirkungen. (mr)

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