Nachdem sich die Bundesregierung über ihre Zustimmung zur EU-Lieferkettenrichtlinie uneins war und dementsprechend eine Enthaltung angestrebt hatte, steht zur Debatte, wie es nun weitergeht. Einige Wirtschaftsverbände sehen sich bestärkt und fordern weiterhin einen neuen Anlauf für die Richtlinie.
Wie geht es mit der EU-Lieferkettenrichtlinie weiter?
Die EU-Lieferkettenrichtlinie wird im Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV oder auch COREPER) der europäischen Mitgliedsstaaten vorerst nicht beraten. Eigentlich hätte das Thema schon am 9. und dann am 14. Februar 2024 auf der Agenda gestanden. Als sich jedoch abzeichnete, dass nicht nur die Bundesregierung sich enthalten wolle, sondern auch die italienische Regierung mit dem Kompromiss haderte, wurde das Thema vorerst gestrichen. Bisher ist nicht bekannt, wann die Lieferkettenrichtlinie auf EU-Ebene wieder diskutiert wird (via TAZ).
Die EU-Lieferkettenrichtlinie soll EU-weite Regeln und Standards erschaffen, damit Unternehmen die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards entlang ihrer Lieferketten prüfen. Zahlreiche Wirtschaftsverbände Deutschlands sehen in den verhandelten Regeln eine große Last für mittelständische Unternehmen, während Gewerkschaften und Sozialverbände in der jüngeren Vergangenheit darauf pochten, dass die deutsche Regierung ihre Zustimmung wie erwartet geben solle.
Regierungssprecher Stefan Hebestreit kommentierte Fragen nach der Lieferkettenrichtlinie am 14. Februar 2024 im Rahmen der Regierungspressekonferenz damit, dass es keine einheitliche Position dazu gäbe. Sein Wortlaut: „[…] Dieses Thema haben wir hier in den letzten zehn Tagen schon mehrfach besprochen, und ich habe immer wieder das Gleiche gesagt ‑ da würde ich Ihnen heute auch nichts Neues bieten können ‑, nämlich dass es innerhalb der Bundesregierung keine einheitliche Haltung zum EU-Lieferkettengesetz gibt und dass ein Koalitionspartner sich klar festgelegt hat, das Trilogergebnis nicht mittragen zu wollen. Für diesen Fall sieht unsere Geschäftsordnung vor, dass sich die Bundesrepublik enthält. Fraglich ist, wann es zur Abstimmung kommt, weil es meines Wissens im Augenblick nicht durch die belgische Ratspräsidentschaft im AStV zur Abstimmung aufgesetzt worden ist. Insofern muss man abwarten. Ich kann Ihnen da aber von keinen weiteren Unternehmungen berichten, die das Kanzleramt unternimmt.“
Im Rahmen der Regierungspressekonferenz wurde vonseiten der Regierung ebenfalls deutlich hervorgehoben, dass deutsche Unternehmen das Regelungsziel des Lieferkettengesetzes und der CSDDD-Richtlinie unterstützen – der Streitpunkt ist nicht das Ziel, sondern die Umsetzung, also gewissermaßen der Weg.
Sind wirklich so viele KMUs von der Lieferkettenrichtlinie betroffen?
Die EU-Lieferkettenrichtlinie ist teilweise etwas schärfer verfasst als das deutsche Lieferkettengesetz. Ein Beispiel: Die deutschen Vorgaben betreffen Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden; die EU-Regeln sollen für Unternehmen mit mehr als 500 und in Risikobereichen mit mehr als 250 Angestellten gelten. Laut TAZ-Recherche würden dann bis zum Jahr 2029 etwa 900 Unternehmen mehr als jetzt schon dazu angehalten, ihre Lieferketten auf Missachtung der Menschenrechte und Verstöße gegen Umweltstandards zu überprüfen.
Die wirkliche Sorge ist wohl, dass sehr viel mehr KMUs durch die Hintertür von den EU-Richtlinien betroffen sein könnten, weil große Unternehmen die Verantwortung einfach abwälzten. Das sei allerdings nicht zulässig, auch nicht durch vertragliche Klauseln. Entsprechend wäre es möglich, sich dagegen zu wehren. Wirtschaftsredakteurin Leila van Rinsum hat mit dem Artikel „Kette voller Mythen“ bei der TAZ einige Vorurteile gegen die EU-Lieferkettenrichtlinie beleuchtet - die zu den Hauptgegenargumenten der Wirtschaftsverbände zählen.
Wirtschaftsverbände fordern weiterhin Nacharbeit
Der Text von van Rinsum bezieht sich dabei teilweise auf Kritikpunkte, die acht Wirtschaftsverbände noch am 13. Februar 2024 veröffentlicht haben. BGA, Gesamtmetall, Mittelstandsverbund-ZGV, Stiftung Familienunternehmen und Politik, textil+mode, VCI, VDMA und ZVEI hatten an dem Tag ihre Forderung für einen neuen Anlauf für die EU-Lieferkettenrichtlinie erneuert. „Acht große Wirtschaftsorganisationen sprechen sich grundsätzlich für eine EU-weite Regelung zum Schutz von Menschenrechten aus, lehnen den aktuellen Entwurf aber wegen grober handwerklicher Mängel ab“, heißt es darin. Neben von van Rinsum aufgegriffenen Themen wie der Haftung oder der Belastung der mittelständischen Unternehmen kommt in der gemeinsamen Erklärung der Verbände auch die Kritik an der in wesentlichen Teilen der Richtlinie fehlenden Harmonisierung sowie dem Ausschluss einer „Safe Harbour“-Regelung zur Sprache.
Die Verbände zur in ihren Augen wichtigen Harmonisierung: „Das grundlegende Ziel von Rechtsetzung für Nachhaltigkeit muss ein Maximalmaß an Harmonisierung sein. Dies wird mit der vorliegenden Richtlinie nicht erreicht. Ohne hinreichend verbindliche Harmonisierung durch eine Richtlinie droht die Fragmentierung des EU-Binnenmarkts, da innereuropäisch nicht die gleichen Gesetze und Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen gelten.“ Es gäbe im aktuellen Entwurf der EU-Lieferkettenrichtlinie zu viel Interpretationsspielraum. Ohne ausreichend verbindliche Richtlinien bestünde die Gefahr einer Fragmentierung des EU-Binnenmarkts, da Unternehmen nicht denselben Gesetzen und Wettbewerbsbedingungen unterliegen.
Stand: 08.12.2025
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel Communications Group GmbH & Co. KG, Max-Planckstr. 7-9, 97082 Würzburg einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von redaktionellen Newslettern nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Meine Einwilligung umfasst zudem die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse und Telefonnummer für den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern wie z.B. LinkedIN, Google und Meta. Hierfür darf die Vogel Communications Group die genannten Daten gehasht an Werbepartner übermitteln, die diese Daten dann nutzen, um feststellen zu können, ob ich ebenfalls Mitglied auf den besagten Werbepartnerportalen bin. Die Vogel Communications Group nutzt diese Funktion zu Zwecken des Retargeting (Upselling, Crossselling und Kundenbindung), der Generierung von sog. Lookalike Audiences zur Neukundengewinnung und als Ausschlussgrundlage für laufende Werbekampagnen. Weitere Informationen kann ich dem Abschnitt „Datenabgleich zu Marketingzwecken“ in der Datenschutzerklärung entnehmen.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden. Dies gilt nicht für den Datenabgleich zu Marketingzwecken.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://contact.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung, Abschnitt Redaktionelle Newsletter.
Die Organisationen betonen, dass die Bundesregierung obendrein im Dezember 2022 eine gemeinsame Erklärung zur Lieferkettenrichtlinie abgegeben hat, in der bestimmte Bedingungen festgelegt wurden. Diese Bedingungen, einschließlich einer „Safe Harbour“-Regelung für Unternehmen, die Brancheninitiativen beitreten, wurden von SPD, Grünen und FDP unterstützt. Eine solche Regelung würde den Einsatz anerkannter Zertifizierungen ermöglichen und die Prüfung einzelner Lieferanten erleichtern. Der derzeitige Richtlinienvorschlag schließe jedoch explizit eine solche „Safe Harbour“-Regelung aus.
Gibt es ein Problem für deutsche Unternehmen, wenn die EU-Lieferkettenrichtlinie kippt?
Noch einmal zurück zu Regierungspressekonferenz vom 14. Februar 2024. Wie bereits erwähnt, befürworten deutsche Unternehmen das Ziel des Lieferkettengesetzes auf europäischer Ebene, weil auf diesem Weg eine gleiche Rechtsgrundlage für alle geschaffen wird. Wenn sich bei der Umsetzung der Richtlinie allerdings kein Konsens finden lässt, stünde zur Debatte, dass deutsche Unternehmen im europäischen Wettbewerb einen Nachteil hätten. Um dieses Thema drehten sich im Rahmen der Regierungspressekonferenz zahlreiche Nachfragen von Berichterstattenden, in der Hoffnung, man könne der Regierung eine klare Antwort abringen.
Dem war allerdings nicht der Fall. Dr. Zimmermann vom BMJ (Bundesministerium der Justiz) verwies lediglich auf Vorschläge aus der Bundesregierung, ohne konkret zu werden. Wann Verhandlungen zur EU-Lieferkettenrichtlinie auf Regierungs- und europäischer Ebene wieder aufgenommen werden, wird sich zeigen müssen. (sb)