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Wie das WLAN gemäß Part 15.407 ausgemessen wird
Zu berücksichtigende Frequenzen sind 5,15 bis 5,35 GHz und 5,47 bis 5,825 GHz (Tabelle 2). Nachfolgende Messungen sind notwendig und im Kapitel Messungen für WLAN gemäß 15.247 beschrieben.
- 15.207 AC Power Line Conducted
- 15.407(a) 26dB Spectrum Bandwidth
- 15.407(a) Maximum Conducted Output Power
- 15.407(a) Power Spectral Density
- 15.407(a) Peak Excursion
- 15.407(b) Radiated Emissions
- 15.407(b) Band Edge Emissions
- 15.407(g) Frequency Stability
- 15.203 Antenna Requirements
Messungen für Part 15B (PC-Peripherie)
Wenn der WLAN-Router mit einer USB-Schnittstelle ausgestattet ist, gilt der WLAN-Router auch als PC-Peripherie. Dann sind die Anforderungen des CFR 47 Part15 B zusätzlich zu berücksichtigen. Hierzu sind folgende Messungen erforderlich:
- Section 15.107 – Powerline Conducted Emissions
- Vergleichbar gemäß Section 15.207
- Section 15.109 – Radiated Spurious Emissions
- Vergleichbar mit Radiated Emission
Zulassung durch einen Telecommunication Certification Body (TCB)
Sind die notwendigen Messungen in einem bei der FCC gelisteten Prüflaboratorium abgeschlossen, werden alle notwendigen Unterlagen einem TCB weitergeleitet. Der TCB muss für das Scope A4 anerkannt sein, sonst kann der ausgewählte TCB keine Zulassung erteilen. Für WLAN muss das Verfahren „Certification“ gewählt werden. Für die PC-Peripherie kann zwischen den Verfahren „DoC“ und „Certification“ gewählt werden. Die Zulassungsprozeduren sind in Teil 1 unserer Serie beschrieben.
*Bernd Selck ist Leiter der benannten Stelle EMV Richtlinie, FCC TCB (USA), IC FCB (Kanada), MIC RCB (Japan) und Qualitätsbeauftragter bei Phoenix Testlab. Zudem ist er als Fachbegutachter EMV und Qualität für die DATech in der TGA GmbH und als Fachexperte für die Bundesnetzagentur tätig.
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