Gebühren für Bluetooth Die Bluetooth SIG und das liebe Geld

Redakteur: Dipl.-Ing. (FH) Hendrik Härter

Im Februar 2014 hat die Bluetooth Special Interest Group ihre Gebührenstruktur angepasst. Wir haben uns an die Bluetooth SIG gewandt und nach den Details der geänderten Gebühren gefragt.

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Seit Februar 2014 sind Einträge in der Datenbank der Bluetooth SIG gebührenpflichtig.
Seit Februar 2014 sind Einträge in der Datenbank der Bluetooth SIG gebührenpflichtig.
(I-vista / pixelio.de)

Seit 2005 stieg die Zahl der Auslieferungen von Bluetooth-Produkten von 5 Millionen pro Woche auf 57 Millionen pro Woche. Im gleichen Zeitraum stieg auch die Anzahl der Mitglieder von anfänglich 3400 auf mittlerweile 25.000. Die Zahl macht deutlich, dass sich Bluetooth als drahtloser Übertragsstandard weltweit etabliert hat.

Zu den Hauptaufgaben der SIG gehört es nach eigenen Angaben, die Investitionen weiter zu erhöhen, Produktentwicklungszeiträume zu verkürzen und schließlich die Marke Bluetooth weiter zu stärken. Dadurch haben es sowohl große und kleine Unternehmen leichter, ihre Produkte weltweit auf den Markt zu bringen. Ende 2013 hat sich die Bluetooth SIG als Mitglieder-finanzierte Organisation dazu entschlossen, eine Gebührenstruktur einzuführen.

(Bluetooth SIG)
Damit sollen vor allem die Wünsche der stetig wachsenden Mitglieder gerecht werden, um Bluetooth in noch mehr Märkte zu bringen, die Spezifikationen zu verbessern und um schließlich auch die Produktqualifikation und die Interoperabilität beim Testen zu stärken. Dem Vorstand der SIG war klar, dass kleine Unternehmen von hohen Gebühren abgeschreckt sein könnten. Deshalb wurde das Innovation Incentive Program ins Leben gerufen.

Angesprochen werden Mitgliedsunternehmen, die weniger als einer Million Dollar Umsatz generieren und mit noch keinem Produkt gelistet sind. Diese können zwei Einträge vornehmen und zahlen dafür jeweils eine Gebühr von 2500 US-Dollar.

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