Studien zeigen, dass anonymisierte Bewerbungen für fairere Chancen sorgen. Im Ausland ist das Verfahren oft der Standard. Doch in Deutschland gibt es noch immer viele Bedenken.
Anonymisierte Bewerbungen richten den Fokus auf das Können anstatt auf das Geschlecht oder den Namen von Bewerbern. Das sorgt für mehr Chancengleichheit.
„Wenn Sie Yilmaz heißen, dann müssen Sie in Deutschland deutlich mehr Bewerbungen schreiben als mit dem Namen Schmidt – und das bei exakt gleicher Qualifikation. Studien zeigen das leider immer wieder“, sagt die Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes, Ferda Ataman. Etwa ein Viertel der Diskriminierungserfahrungen im Arbeitsleben würden in der ersten Phase, während der Arbeitssuche und Bewerbung, gemacht.
Ein Experiment erregte 2016 Aufsehen: Eine Wissenschaftlerin verschickt rund 1500 Bewerbungen – mal mit typisch deutschen Namen, mal mit typisch türkischen Namen und verschiedenen Fotos. Mit und ohne Kopftuch. Das Ergebnis: Eine Bewerberin ohne Kopftuch und Migrationshintergrund hatte die besten Chancen auf eine Stelle.
Die anonymisierte Bewerbung hat sich in Deutschland bislang nicht durchgesetzt
Eine Lösung können anonymisierte Bewerbungen sein, bei denen Personaler zum Beispiel nicht das Alter oder das Geschlecht des Bewerbers kennen. Heute steht zwar pflichttreu in Stellenausschreibungen „m/w/d“ (männlich/weiblich/divers), aber die anonymisierte Bewerbung hat sich in Deutschland nicht durchgesetzt. Anders sieht das im englischsprachigen Raum aus.
„Die USA und Großbritannien haben schon in den 60ern einzelne Aspekte wie das Foto in Bewerbungen rausgenommen“, sagt Veronika Kneip, Professorin für Human Resource Management und Organisation an der Frankfurt University of Applied Sciences. Für die schleppende Entwicklung bei diesem Thema in Deutschland gebe es verschiedene Gründe. „Die Arbeitgeber scheuen zum einen den Aufwand, den anonymisierte Verfahren bedeuten“, sagt Kneip.
Hemmschuh Initialaufwand
Für das Verfahren, das Chancengleichheit ermöglichen soll, müssen etwa neue Formulare aufgesetzt oder Angaben geschwärzt werden. Bei Bewerberinnen und Bewerbern sowie Personalverantwortlichen kommt das laut Kneip nicht immer gut an: „Diejenigen, die auswählen sind auch von ihrer Urteilskraft überzeugt.“
Viele Personaler glaubten, dass sogenannte Biases – unbewusste Vorurteile etwa durch Sozialisation und Erziehung – nicht in ihre Entscheidungen einfließen. Auf der Bewerberseite sei dagegen vieles einfach Gewohnheit. „Und diejenigen, die keine Diskriminierung erfahren haben, wollen unter Umständen mit Dingen wie einem Bewerbungsfoto punkten, über das sie sich selbst positiv inszenieren können“, sagt Kneip.
Bessere Chancen für Frauen
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) testete das Verfahren der anonymisierten Bewerbung vor mehr als zehn Jahren zusammen mit mehreren Unternehmen und Verwaltungen. 2012 stellte die ADS im Abschlussbericht fest: „Bei Anonymisierung herrscht tendenziell Chancengleichheit für alle Bewerbendengruppen“. Der Versuch habe auch gezeigt, dass Frauen im Vergleich zum herkömmlichen Verfahren bessere Chancen auf eine Einladung zu einem Gespräch hätten.
Peter Wald, Professor für Personalmanagement an der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig, hält den Aufwand für die größte Hürde. „Gerade bei den KMU (Kleine und Mittlere Unternehmen) ist Recruiting oft kein professionelles Geschäft. Ein aufwendigeres Verfahren lehnen sie daher ab.“ Der Fachkräftemängel könnte aus seiner Sicht weitere Vorbehalte gegenüber dem Verfahren schüren. „Die Unternehmen glauben möglicherweise, dass sie wegen der Anonymisierung weniger Bewerbungen bekommen“, sagt Wald.
Anonymisierte Bewerbungsverfahren: International eigentlich Standard
„International sind anonymisierte Bewerbungsverfahren eigentlich der Standard, sei es teilweise oder komplett anonymisiert“, sagt die Antidiskriminierungsbeauftragte Ataman. Deutschland hinke diesbezüglich hinterher. Ihrer Ansicht nach könnte das anonymisierte Verfahren für die Arbeitgeber einen „eindeutigen Wettbewerbsvorteil“ schaffen. „In Zeiten des Arbeitskräftemangels senden Unternehmen damit das Signal, offen für alle Gruppen zu sein und diskriminierungsbewusst auszuschreiben.“
Viele deutsche Unternehmen setzen auf Freiwilligkeit bei der Preisgabe von Daten in Bewerbungen. „Die freiwilligen Angaben sind unter anderem das Geschlecht, Geburtsdatum und der Familienstand“, sagt ein Sprecher der Deutschen Bank. Auch ein Foto sei freiwillig und häufig enthielten Bewerbungen dies nicht mehr. „Ob ein Foto mitgeschickt wird, ist den Bewerbenden ebenso überlassen“, heißt es von Bosch. Gleiches gelte für die Angaben im Lebenslauf.
Stand: 08.12.2025
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel Communications Group GmbH & Co. KG, Max-Planckstr. 7-9, 97082 Würzburg einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von redaktionellen Newslettern nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Meine Einwilligung umfasst zudem die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse und Telefonnummer für den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern wie z.B. LinkedIN, Google und Meta. Hierfür darf die Vogel Communications Group die genannten Daten gehasht an Werbepartner übermitteln, die diese Daten dann nutzen, um feststellen zu können, ob ich ebenfalls Mitglied auf den besagten Werbepartnerportalen bin. Die Vogel Communications Group nutzt diese Funktion zu Zwecken des Retargeting (Upselling, Crossselling und Kundenbindung), der Generierung von sog. Lookalike Audiences zur Neukundengewinnung und als Ausschlussgrundlage für laufende Werbekampagnen. Weitere Informationen kann ich dem Abschnitt „Datenabgleich zu Marketingzwecken“ in der Datenschutzerklärung entnehmen.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden. Dies gilt nicht für den Datenabgleich zu Marketingzwecken.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://contact.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung, Abschnitt Redaktionelle Newsletter.
Unterschiedliche Ansätze für gerechtere Auswahlverfahren
Der Konsumgüter-Konzern Procter & Gamble (P&G) war Teil des ADS-Pilotprojekts zu anonymisierten Bewerbungen. Nach den Erfahrungen von damals heißt es heute bei dem Unternehmen: „Einzig Angaben zum Geschlecht werden von uns erfasst, nicht zuletzt auch mit Blick auf die Gesprächssituation im Interview“.
Auch die Deutsche Telekom beteiligte sich an dem Pilotprojekt. Ein Sprecher sagt: „Im Ergebnis haben wir gesehen, dass unser Bewerbermanagement die Chancengleichheit und die gewünschte Vielfalt bereits gewährleistete. Bei uns war der Anteil an Besetzungen der Zielgruppen nach anonymisierter Bewerbung auf gleichbleibend hohem Niveau.“
BDA: Freiwilligkeitsprinzip muss bleiben
Der Pharma- und Pflanzenschutzkonzern Bayer kündigte an, in Deutschland ab November ein weitgehend anonymisiertes Bewerbungsverfahren einführen zu wollen. Zwar müssten Bewerber ihre persönlichen Daten angeben, dies diene aber nur dazu, um die Angaben im Lebenslauf und Zeugnisdokumenten überprüfen zu können, sagt ein Sprecher. „Die Führungskraft, die eine Stelle zur Besetzung ausgeschrieben hat, sieht von den Bewerbern nur deren Qualifikationen und Berufserfahrung.“ Erst nach einer Einladung zum Interview erhalte sie die vollständigen Daten eines Bewerbers.
Der Arbeitgeberverband BDA will, dass es beim Prinzip der Freiwilligkeit bleibt. „Jedes Unternehmen muss die Entscheidung, ob es anonymisierte Bewerbungen akzeptiert oder nicht, individuell treffen können“, teilt die BDA mit. In der betrieblichen Praxis gewännen solche Verfahren immer mehr an Beliebtheit. (me)