So werden Systeme angeboten, bei denen die Reifendrucksensoren über einen internen LF-Empfänger verfügen, die beim Starten des Motors mittels eines niederfrequenten Immobilizers mit beispielsweise 125 kHz „aufgeweckt“ und zur Übertragung einer Statusmeldung (Sender 1 + Wert des Reifenluftdrucks) aufgefordert werden.
Es handelt sich in diesem Fall um einen manuell aktivierten Sender. Im darauf folgenden Fahrbetrieb wird der aktuelle Reifendruck permanent ermittelt, mit dem Sollwert verglichen und in einem festgelegten Intervall zusammen mit der Sensorkennung übertragen. Diese entspricht einer periodischen Aussendung nach einem festgelegten Intervall.
Sollte jedoch der Reifendruck plötzlich stark abfallen, geht der Reifendrucksensor in den Alarmzustand über und sendet unverzüglich diesen Druckabfall ohne die Sendepause zwischen zwei Übertragungen abzuwarten. Hierbei handelt es sich um einen automatisch aktivierten Transmitter mit periodischer Aussendung.
Die regulatorischen Anforderungen an die Sendedauer
Generell unterscheiden sich die regulatorischen Anforderungen für die Aktivierungsmethoden hinsichtlich Dauer oder Pause zwischen zwei Aussendungen sowie den Feldstärkegrenzwerten (Nutzfrequenz + unerwünschte Nebenaussendung). Manuell aktivierte Sender müssen sich fünf Sekunden nachdem sie betätigt worden sind, selbständig deaktivieren. Diese Sender dürfen solange senden, wie die Taste betätigt wird. Schalter oder einrastende Taster sind nicht erlaubt.
Während sich bei einigen Sendern das gesendete Telegramm aus Kennung und Daten solange wiederholt, wie die Taste gedrückt wird, gibt es Sender die unabhängig von der Dauer der Betätigung der Taste lediglich einmalig ein Telegramm von wenigen Millisekunden Dauer senden oder dasselbe Telegramm auf einer zweiten Frequenz (Kanal) erneut aussenden.
Bei der messtechnischen Prüfung sind Ausdrucke vorgeschrieben, die die Aussendung bei gedrückter Taste sowie die Deaktivierung protokollieren. Als Zeitpunkt der Deaktivierung gilt entweder das Loslassen der Taste oder die abgeschlossene Aussendung eines Telegramms von wenigen Millisekunden. Wird das Telegramm auf einem zweiten Kanal erneut gesendet, müssen beide Aussendungen protokolliert werden.
Wenn eine Ausnahme der periodischen Aussendung vorliegt
Automatisch aktivierte Sender müssen sich fünf Sekunden nach der Aktivierung selbständig deaktivieren. Bei der messtechnischen Prüfung wird ein Plot gefordert, der die Dauer der Aussendung von in der Regel einigen Millisekunden zeigt. Zusätzlich müssen die anschließende Sendepause oder Deaktivierung (Plot über eine Gesamtzeit von 10 bis 15 Sekunden) dargestellt werden. Ein entsprechender Plot ähnelt dem für einen automatisch aktivierten Sender, jedoch muss die Aussendung innerhalb von fünf Sekunden nach Aktivierung beendet sein.
Eine periodische Aussendung nach einem festgelegten Intervall ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Eine Ausnahme liegt vor, wenn es sich bei der Funkanwendung um Status- oder Kontrollabfragen zur Funktionsüberwachung von Sicherheitseinrichtungen, wie beispielsweise Einbruchmeldeanlagen handelt. Die Gesamtdauer aller Übertragungen jedes einzelnen Senders darf zwei Sekunden je Stunde nicht überschreiten.
Eine weitere Ausnahme liegt vor, wenn die Funkanwendung die deutlich reduzierten Feldstärkegrenzwerte (Tabelle 2) erfüllt und die Dauer einer einzelnen Aussendung (Kennung + Daten) auf eine Sekunde limitiert ist. Dabei muss die Pause zwischen den einzelnen Aussendungen mindestens 30 mal so lang wie die eigentliche Aussendung sein, jedoch immer mindestens 10 s andauern.
Übertragung eines Telegramms
Telegramm von 80 ms = Pause 10 Sekunden (30 ms x 80 ms = 2400 ms < 10 s)
Telegramm von 400 ms = Pause 12 s (30 ms x 400 ms = 12000 ms > 10 s)
Dienen die Signale oder Daten der Alarmierung in einem Notfall, wie Feueralarm oder Auslösung von Sicherheitseinrichtungen, so dürfen diese unabhängig von der Aktivierungsmethode (manuell, automatisch oder periodisch) solange dauerhaft übermittelt werden wie der Alarmzustand besteht, zum Beispiel bei einem Reifendrucküberwachungssystem.
Die Übertragung von Konfigurationsdateien für Sicherheitseinrichtungen fällt ebenfalls nicht unter die Beschränkung der Sendedauer für manuell und automatisch aktivierte Sender. Voraussetzung ist, dass die Übertragung kontrolliert durch eine entsprechende Fachfirma durchgeführt wird und spätestens 10 s nach der Aktivierung beendet ist.
Stand: 08.12.2025
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