Plagiarius-Wettbewerb 50. Plagiarius-Verleihung: Jetzt anmelden und Plagiate einreichen

Von Susanne Braun 1 min Lesedauer

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Bis zum 31. Oktober 2025 ist die Anmeldung für die 50. Verleihung des Negativpreises Plagiarius aktiv, der auf besonders dreiste Fälschungen und Plagiate hinweist, um die Öffentlichkeit für die negativen Seiten von Produktpiraterie zu sensibilisieren.

2025 belegten die Kopien der Front- und Seitengreifzange Knipex Twingrip den ersten Platz im Wettbewerb.(Bild:  Aktion Plagiarius e. V.)
2025 belegten die Kopien der Front- und Seitengreifzange Knipex Twingrip den ersten Platz im Wettbewerb.
(Bild: Aktion Plagiarius e. V.)

Im Jahr 2025 wird zum 50. Mal der Negativpreis Plagiarius verliehen und die Bewerbungsphase zum runden Jubiläum ist gestartet. Seit 1977 versucht die Aktion Plagiarius nicht nur Hersteller und Unternehmen zum Schutz ihres geistigen Eigentums zu motivieren, sondern auch die Öffentlichkeit für die negativen Seiten von Produktpiraterie zu sensibilisieren.

Die Trophäe des Schmähpreises ist ein schwarzer Zwerg mit goldener Nase, der als Symbol für die Profite gelten soll, die Nachahmer auf Kosten Kreativer und der Industrie machen. Denn mit Plagiaten hat sich schon so manch einer eine goldene Nase verdient.

Fälschungen bedeuten Job- und Umsatzverluste, Sicherheitsrisiken und Stillstand – das Original steht für Vielfalt und Zukunft

Der Schmähpreis Plagiarius wird im Jahr 2026 zum 50. Mal verliehen.(Bild:  Aktion Plagiarius e.V.)
Der Schmähpreis Plagiarius wird im Jahr 2026 zum 50. Mal verliehen.
(Bild: Aktion Plagiarius e.V.)

Die Initiatoren des Plagiarius haben die Einreichphase für den 50. Plagiarius gestartet, die bis zum 31. Oktober 2025 geht. Unternehmer, Designer und Erfinder können ihre Originalprodukte sowie mutmaßliche Nachahmungen für den Wettbewerb einreichen und so Hersteller oder Händler von Plagiaten für den bekannten Negativpreis nominieren.

Bevor die Jury aus allen Einsendungen die Preisträger auswählt, werden die betroffenen Unternehmen von der Aktion Plagiarius schriftlich über ihre Nominierung informiert und erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme. Die große mediale Aufmerksamkeit und der hohe Bekanntheitsgrad des „Plagiarius“ haben in den vergangenen Jahren vielfach abschreckend gewirkt: Aus Angst vor öffentlicher Blamage suchten manche Nachahmer den Dialog mit dem Originalhersteller – etwa indem sie Restbestände vom Markt nahmen, Unterlassungserklärungen unterschrieben oder ihre Lieferanten offenlegten.

ZumWettbewerb über das Anmeldeformular einzureichen sind:

  • Das Originalprodukt (inkl. Verpackung)
  • Das vermeintliche Plagiat (inkl. Verpackung)
  • Das ausgefüllte, unterschriebene Anmeldeformular
  • Korrespondenz mit dem Plagiator, sofern erfolgt
  • Kopien von eingetragenen gewerblichen Schutzrechten, falls angemeldet
  • Ggf. weitere Hintergrundinformationen, die der Jury behilflich sein könnten (kurz/präzise)
  • Ggf. Gegenüberstellung Original/Plagiat (Text, Fotos, Video) – bitte keine Werbung fürs Originalprodukt

 (sb)

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