AVM gegen Gigaset 10 Beispiele, wie sich Technologiefirmen mit Patentklagen gegenseitig behindern
Dieses Jahr scheinen sich die Technologiekonzerne mit gegenseitigen Patentklagen zu überhäufen. Der neuste Fall: Gigaset verklagt mehrere Produkte der Fritz-Reihe von AVM. Außerdem haben wir Ihnen noch neun weitere Patentklagen zusammengestellt.
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Gigaset Communications hat eine Klage gegen den Berliner Kommunikationsspezialisten AVM eingereicht. Gigaset begründet seinen Schritt, da innerhalb des herstellerübergreifenden Standards für schnurlose Telefone DECT-GAG eine Patentverletzung verursacht wurde.
Mit der Klage wie Gigaset untersagen, herstellerspezifische Protokolle mit DECT auszuführen. Mit solchen Protokolle, die Teil der Betriebssoftware sind, lassen sich beispielswweise Sondermeldungen wie Softkeys oder Einstellung der Landessprache auf ein DECT-Modell/Gigaset-Handgerät übertragen.
AVM erwartet aus der Klage keine Konsequenzen
Dabei hat Gigaset anscheinend übersehen, dass der DECT-(Digital Enhanced Cordless Telecommunications-)Standard die herstellerspezifischen Protokolle in jeglicher Form ausdrücklich seit 1996 vorsieht.
AVM weist daher den Vorwurf der Patentverletzung entschieden zurück und erwartet aus der Klage keine Konsequenzen.
Auf den folgenden Seiten haben wir Ihnen eine Auswahl von verschiedenen Patentklagen aufgeführt. Gerade in Zeiten des boomenden Smartphone-Marktes will jeder etwas vom Kuchen abhaben und verklagt den Mitbewerber.
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