TTIP-Schiedsgericht Traditionelle Gerichte statt Herrschaft der Anwälte

Von Margit Kuther

„Wir wollen die Herrschaft des Rechts, nicht die Herrschaft der Anwälte“, so EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström zum Konzept für eine Reform des Investitionsschutzes.

TTIP: Die Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft hat ihre Kritiker
TTIP: Die Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft hat ihre Kritiker
(Bild: Initiative Echte Soziale Marktwirtschaft IESM; pixelio.de)

Etliche kritische Stimmen begleiten die Verhandlungen zur Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft TTIP (engl. Transatlantic Trade and Investment Partnership) zwischen der EU und den USA.

Ein Hauptkritikpunkt sind die privaten Schiedsgerichte in TTIP und damit verbunden die Schutzklauseln für Investoren. Die Kritiker befürchten, dass Konzerne über diese Schiedsgerichte, die u.a. mit Anwälten statt hauptamtlicher Richter besetzt sind, die öffentliche Gerichtsbarkeit aushebeln könnten.

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Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass über die Schiedsgerichte ausländischen Unternehmen eine Klagemöglichkeit geboten wird, von denen inländische Unternehmen ausgeschlossen sind.

Schiedsverfahren Vattenfall

Das in Deutschland bekannteste Verfahren vor einem Schiedsgericht betrifft den schwedische Konzern Vattenfall. Das Energieunternehmen klagte 2012 gegen die Bundesrepublik Deutschland und verlangt wegen des deutschen Atomausstiegs nach dem Reaktorunfall in Fukushima und der Schließung der Atomkraftwerke Krümmel und Brunsbüttel Schadenersatz in Höhe von 4,7 Mrd. Euro.

Vattenfall beruft sich in der Klage auf den Energiecharta-Vertrag, einem internationalen Handels- und Investitionsabkommen im Energiesektor. Dieser Vertrag ermöglicht es ausländischen Investoren, ohne Einbeziehung staatlicher Gerichte des Gastlandes direkt vor ad hoc eingesetzten internationalen Schiedsgerichten gegen staatliche Maßnahmen zu klagen, wenn sie sich diskriminiert sehen.

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