Smartphone-BetriebssystemeSamsung und Microsoft legen Rechtsstreit um Android-Lizenzen bei
Der amerikanische Softwareriese und der koreanische Elektronikkonzern haben ihr Kriegsbeil begraben. Damit rückt ein Samsung-Smartphone mit Windows 10 in den Bereich des Möglichen.
Im Streit zwischen Microsoft und Samsung ging es um Funktionen des Google-Betriebssystem Android.
(Photo: EPA/MAURITZ ANTIN/dpa)
Auf der Webseite von Microsoft wurde in der Nacht zum Dienstag eine knappe Mitteilung veröffentlicht. Demnach geben Samsung und Microsoft erfreut bekannt, dass sie ihre Vertragsstreitigkeiten vor US-Gerichten als auch das Arbitrationsverfahren vor der International Chamber of Commerce (ICC) beendet hätten.
Die Konditionen der Einigung wurden in der Stellungnahme als vertraulich bezeichnet. Der Streit zwischen Samsung und Microsoft war im Herbst vergangenen Jahres vor Gericht gegangen, da die Koreaner ihre Lizenzzahlungen an Microsoft eingestellt hatten.
Der Hintergrund des Streits liegt darin, dass Microsoft über zahlreiche Patente und Schutzrechte verfügt, die auch für das von Google entwickelte Smartphone-Betriebssystem Android relevant sind. Deshalb schloss der Softwarekonzern zahlreiche Lizenzabkommen mit Hardwareherstellern, die Android-Geräte produzieren – darunter auch Samsung oder der chinesische Riese ZTE.
Samsung hatte allerdings nach verschiedenen Medienberichten seine Zahlungen eingestellt, da Microsoft die angeschlagene Handy-Sparte von Nokia übernommen hatte und somit in direkte Konkurrenz zu den Koreanern getreten war.
Das Onlineportal WMPowerUser hält die Beilegung des Rechtsstreits für eine „großartige Nachricht“ aus Sicht der Benutzer des Microsoft-Systems Windows Phone. Samsung, das in der Vergangenheit bereits mehrere Smartphones mit dem Microsoft-Betriebssystem produziert hatte, hatte zu Jahresbeginn angedeutet, dass man daran interessiert sei, ein Handy für das kommende System Windows 10 zu entwickeln.
Voraussetzung dafür sei allerdings, dass die Rechtsstreitigkeiten zwischen den beiden Konzernen beigelegt würden, berichtete die Korea Times Mitte Januar.
Samsung verkauft zwar weltweit die meisten Android-Smartphones, möchte aber nicht zu sehr von Google abhängig sein. Deshalb trieben die Koreaner unter anderem die Entwicklung des Linux-basierten Betriebssystems Tizen voran.
Die Resonanz auf die ersten Tizen-Geräte fiel jedoch nicht besonders enthusiastisch aus: Der US-Dienst Ars Technica bezeichnete das Samsung Z1, das erste kommerziell erhältliche Tizen-Smartphone des Konzerns, als „schlechten Android-Klon“.
(ID:43200351)
Stand vom 15.04.2021
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel Communications Group GmbH & Co. KG, Max-Planckstr. 7-9, 97082 Würzburg einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von redaktionellen Newslettern nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://support.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung, Abschnitt Redaktionelle Newsletter.