Weder die regulatorischen Vorgaben der EU noch die zugehörigen Guidance-Dokumente enthalten bislang konkrete Leitlinien für die Vorgehensweise bei den verpflichtenden Penetrationstests für netzwerkfähige Medizinprodukte und In-vitro-Diagnostika (IVD). TÜV Süd fordert eine EU-weite Norm, die klärt, was, wo, wie und in welchem Umfang zu prüfen ist.
Eine EU-weite Norm für Cybersecurity-Tests fordert der TÜV Süd. Grund: Immer mehr medizinische Geräte sind vernetzt und werden Angriffsfläche für Cyberattacken.
(Bild: photon_photo - stock.adobe.com)
Weil sich IT-Werkzeuge weiterentwickeln und neue Software oder Updates neue Schwachstellen generieren können, wandelt sich die Bedrohungslage ständig. So unterstützt Künstliche Intelligenz nicht nur die Mediziner, sondern auch die Angreifer. Um in kürzester Zeit große Mengen an medizinischen Daten zu analysieren, müssen Ultraschallgeräte oder Hämoglobinzähler zudem digital vernetzt werden. Das wiederum bietet eine größere Angriffsfläche für Cyberattacken.
Penetrationstest soll Cybersicherheit bestätigen
Ein Penetrationstest soll netzwerkfähige Medizinprodukte und In-vitro-Diagnostika auf unautorisiertes Eindringen in das Netzwerk oder Softwaresystem hin testen, damit diese im Sinne der Patienten cybersicher sind. Konkret simulieren sogenannte Ethical Hacker beim Penetrationstest einen IT-Angriff auf ein Medizinprodukt oder IVD. So finden sie Schwachstellen, bevor diese von Dritten ausgenutzt werden. Beim so genannten Fuzzing provozieren die Prüfer Fehlverhalten von Software, indem sie zufällige, teils manipulierte Daten einspeisen.
Noch viele Fragen offen
Nach Angaben des TÜV Süd gibt es aber noch ungeklärte Fragen: Muss zum Beispiel bei einer Software für jedes Release ein vollständiger Penetrationstest erfolgen? Wie sind Ethernet und Bluetooth- Verbindungen zu prüfen? Wann ist Fuzzing überhaupt erforderlich und in welchem Umfang? Auch fehlen genaue Aussagen darüber, ob es eine geringere Prüftiefe für Medizinprodukte und IVDs mit geringerem Risiko geben sollte. TÜV Süd fordert eine EU-weite Norm, die klärt, was, wo, wie und in welchem Umfang zu prüfen ist.
Einheitliche EU-Norm als Ziel
EU-Verordnungen wie die Medical Device Regulation (MDR) für Medizinprodukte und die In-Vitro Diagnostics Regulation (IVDR) machen zwar Vorgaben zur Cybersecurity, jedoch fehlen laut TÜV Süd der zugehörigen europäischen Leitlinie MDCG 2019-16, die die Anforderungen an den Prozess klären soll, entscheidende Details. Gleiches gelte für die internationale Norm IEC 81001-5-1, die sich mit IT-Sicherheit im Software-Lebenszyklus befasst. Nach Angaben des TÜV Süd bietet die von der EU für das kommende Jahr angekündigte Harmonisierung die Chance, anhand einer einheitlichen EU-Norm die teils bestehenden länderspezifischen Standards zu vereinheitlichen.
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel Communications Group GmbH & Co. KG, Max-Planckstr. 7-9, 97082 Würzburg einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von redaktionellen Newslettern nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://support.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung, Abschnitt Redaktionelle Newsletter.