Das Europaparlament hat am heutigen Mittwoch dem umstrittenen Freihandelsabkommen Ceta zwischen der EU und Kanada zugestimmt. 408 Abgeordnete stimmten dafür, 254 votierten mit Nein und 33 enthielten sich. Ein Antrag auf ein gegen CETA gerichtetes Volksbegehren wurde indes vom Verfassungsgericht in München gestoppt.
Ein als Nikolaus verkleideter Demonstrant vor dem Brandenburger Tor gegen das Freihandelsabkommen CETA zwischen der EU und Kanada. Das EU-Parlament stimmt am heutigen Mittwoch über das Freihandelsabkommen ab. In Bayern muss mittlerweile das Verfassungsgericht darüber urteilen, ob in Bayern ein gegen CETA gerichteter Volksentscheid zugelassen wird.
(Bild: Maurizio Gambarini/dpa)
Update 12:20 Uhr
Die EU-Abgeordneten haben sich mehrheitlich für das Freihandelsabkommen CETA mit Kanada ausgesprochen. 408 Abgeordnete stimmten dafür, 254 mit Nein. 33 Parlamentarier enthielten sich ihrer Stimme. Mit der Zustimmung von Mittwoch gelten die Teile des Vertrags, für die die Europäische Union (EU) alleine zuständig ist, voraussichtlich ab April vorläufig. Für ein endgültiges Inkrafttreten müssen noch die nationalen Parlamente der Mitgliedstaaten zustimmen.
Vor dem Gebäude des Europaparlaments in Straßburg protestierte kurz vor und während der Abstimmung ein Demonstrationszug von mehreren hundert Ceta-Gegnern. Sie befürchten, dass das Abkommen negative Folgen für den Verbraucherschutz sowie Sozial- und Umweltstandards haben wird. Zu der Kundgebung hatte ein Bündnis aus mehreren hundert Organisationen wie Attac und Greenpeace aufgerufen.
Jenseits von Ceta - angepeilte EU-Handelsabkommen
Europa gehört zu den wichtigsten Handelsakteuren weltweit. Nach Angaben der EU-Kommission sind die 28 Mitgliedstaaten für etwa 16 Prozent der internationalen Ein- und Ausfuhren verantwortlich. Neben dem jüngst mit Kanada vereinbarten Ceta-Abkommen peilt die EU noch eine ganze Reihe von Handelsabkommen an, mit denen etwa Zölle und andere Handelshemmnisse gesenkt und der Austausch von Waren und Dienstleistungen weltweit erleichtert werden sollen. Ein Überblick:
USA: Mit den USA verhandelte die EU-Kommission im Auftrag der Mitgliedstaaten noch bis Ende des vergangenen Jahres über das sogenannte TTIP-Abkommen. Die Verhandlungen mit der damaligen Regierung von Barack Obama gestalteten sich schwierig, ein Abschluss konnte nicht erzielt werden. Seit dem Amtsantritt des neuen US-Präsidenten Donald Trump ist von weiteren Verhandlungsrunden nicht mehr die Rede.
ASIEN: Die EU-Kommission sieht in Asien aufgrund einer wachsenden Mittelschicht und einer zunehmenden Nachfrage an höherwertigen Produkten große Chancen für europäische Exporteure. Verhandlungen liefen zuletzt etwa mit Malaysia, Indonesien, Thailand und den Philippinen. Mit Japan hofft die Brüsseler Behörde in diesem Jahr auf einen Abschluss.
LATEINAMERIKA: Hier verhandelt die EU-Kommission derzeit vor allem mit den sogenannten Mercosur-Gründerländern (Argentinien, Brasilien, Paraguay, Uruguay) über Handelserleichterungen. Gespräche laufen zudem mit Mexiko. Problematisch ist dabei vor allem der Bereich Landwirtschaft. Die Mercosur-Länder fordern unter anderem besseren Zugang zum EU-Markt für ihre Agrarexporte. Dies könnte allerdings für Europas Bauern Probleme nach sich ziehen.
NEUSEELAND: Mit Neuseeland laufen derzeit noch keine Freihandelsgespräche. Der Inselstaat steht lediglich auf Rang 50 der EU-Handelspartner, die EU ist für Neuseeland hingegen nach Australien der zweitwichtigste Handelspartner. EU-Kommissionschef Jean-Claude Juncker und EU-Ratspräsident Donald Tusk hatten angekündigt, dass hier Freihandelsverhandlungen noch in diesem Jahr starten könnten.
Beitrag von 08:45 Uhr:
Das Europaparlament stimmt am heutigen Mittwoch gegen voraussichtlich 12.00 Uhr über das umstrittene Freihandelsabkommen CETA zwischen der EU und Kanada ab. Es wird erwartet, dass die Abgeordneten mehrheitlich zustimmen. Die Teile des Vertrags, die nicht in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fallen, werden damit voraussichtlich von April an vorläufig gelten. Spitzenvertreter der EU und Kanada hatten das Abkommen Ende Oktober gegen viele Widerstände unterzeichnet.
Damit der Vertrag endgültig in Kraft treten kann, müssen nach den EU-Abgeordneten noch die nationalen Parlamente zustimmen. In Deutschland sind zudem mehrere Klagen beim Bundesverfassungsgericht anhängig. . Unter anderem muss die Bundesregierung sicherstellen, dass Deutschland im Zweifel aus dem Abkommen wieder herauskommt.
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Stand vom 15.04.2021
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