Management Drum prüfe, wer sich ewig bindet
Für mittelständischen Unternehmen sind Betriebsrenten eine interessante Option. Doch Vorsicht: Bis zu 75 Prozent der Pensionszusagen weisen Fehler auf.
Anbieter zum Thema

Was für Arbeitnehmer die gesetzliche Rente ist, sind für viele GmbH-Geschäftsführer Betriebsrenten. Gerade geschäftsführende Gesellschafter ertragsstarker Unternehmen sorgen über eine Pensionszusage fürs Alter vor.
Für rund zwei Drittel aller mittelständischen Unternehmen sind Betriebsrenten eine interessante Option, schätzt die Wirtschaftskanzlei DHPG. Alle damit verbundenen Aufwendungen sind als Betriebsausgabe absetzbar.
Verschärfte Bedingungen zu Warte- und Probezeit
Die aktuelle Rechtsprechung erfordert für Betriebsrenten jetzt ein erhöhtes Augenmerk. Wer kürzlich eine Pensionszusage vereinbart hat, sollte die neuen steuerlichen Vorgaben beachten. Denn die Finanzverwaltung hat die Bedingungen zu Warte- und Probezeit deutlich verschärft.
„Bis zu 75 Prozent der Pensionszusagen weisen Fehler auf“, warnt Jochen J. Muth, Steuerberater der DHPG in Euskirchen. „Unternehmen sollten dringend ihre Pensionszusagen regelmäßig auf den Prüfstand stellen.“ Grundlage ist ein Schreiben der Finanzverwaltung, das zu einem Urteil des Bundesfinanzhofs Stellung nimmt (BFH, Az. I R 78/08).
Die Crux: Die Finanzbehörden wenden die verschärften Bedingungen des BFH nun rückwirkend für alle Pensionszusagen an, die seit dem 29. Juli 2010 geschlossen wurden. An diesem Tag wurde das BFH-Urteil online veröffentlicht.
Einhalten einer Probezeit
Wer gegen die neuen Vorschriften verstößt, muss mit erheblichen finanziellen Einbußen rechnen. Die Finanzverwaltung erkennt Pensionszusagen nur an, wenn im Vorfeld eine angemessene Probezeit eingehalten wird (siehe Infokasten „Drum prüfe, wer sich ewig bindet“). Bislang hielt sich der Schaden in Grenzen. Die Steuerprüfer durften die Betriebsausgaben nur für die ersten Jahre der Probezeit reduzieren.
Wer jetzt gegen die Vorgaben verstößt, verliert alle Steuervorteile. „Pensionszusagen sind ein für alle Mal vergiftet“, mahnt DHPG-Steuerberater Muth. „Das Finanzamt streicht alle Pensionsrückstellungen in der Steuerbilanz und wertet eine spätere Auszahlung als verdeckte Gewinnausschüttung.“
(ID:39814410)