EU-Richtlinie Blaue (Eintritts-)Karte für ausländische Fachkräfte

Redakteur: David Franz

Die Blue Card ist da. Seit heute können Fachkräfte aus Nicht-EU-Staaten unkomplizierter in Deutschland arbeiten. Wenn sie wollen, denn Deutschland eilt noch immer der Ruf hinterher, zu bürokratisch zu sein, wenn es um Zuwanderung geht.

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Für Arbeitgeber könnte das Blue Card-Modell eine Chance sein, Fachkräfte für sich zu gewinnen. Ausländer mit einem anerkannten Hochschulabschluss, die einen Arbeitsplatz in Deutschland finden, erhalten die Blaue Karte EU und damit eine Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis, die zunächst auf höchstens vier Jahre befristet ist, sich aber mit entsprechenden Deutschkenntnissen in eine dauerhafte umwandeln lässt.

Gelingt es dem Arbeitgeber, die ausländischen Mitarbeiter in der Anfangszeit zu überzeugen und sowohl im Unternehmen als auch im privaten Umfeld gut zu integrieren, bestehen gute Chancen, die ausländischen Fachkräfte langfristig an das Unternehmen zu binden.

Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein?

Das Mindesteinkommen für Blue Card-Inhaber liegt bei 44.800 Euro Bruttojahresgehalt, in Mangelberufen wie Ingenieure, Ärzte, IT-Fachkräfte, Naturwissenschaftler und Mathematiker sogar nur bei 34.944 Euro.

Damit sollten die Hürden für Arbeitgeber gesenkt werden. Allerdings: Mit diesen Gehältern sind hochqualifizierte Zuwanderer oft nur schwer nach Deutschland zu locken. „Insbesondere Maschinenbau- oder IT-Unternehmen finden auf Blue Card-Lohnniveau oft auch im Ausland keine gut ausgebildeten Fachkräfte“, weiß Eva Wißler, Fachanwältin für Arbeitsrecht und Partnerin bei Schmalz Rechtsanwälte in Frankfurt aus der Beratungspraxis. Grund: Die Lebenshaltungskosten in Deutschland treffen auch Arbeitnehmer aus dem Ausland.

Wie können Unternehmen Anreize schaffen?

Die Fachanwältin aus Frankfurt hat einen Tipp: „Die Einkommensgrenze ist als formale Voraussetzung für die Erteilung der Blue Card zu sehen. Wer weiterdenkt und hochqualifizierten Zuwanderern über das Gehalt hinaus attraktive Bedingungen bietet, hat bessere Chancen sich gegen die Konkurrenz im eigenen und auch in den Nachbarländern durchzusetzen.“

Die höchsten Hürden sind ganz alltäglicher Natur: Wohnung und Kindergarten finden, Ämter und Ärzte oder die Jobsuche für den nachziehenden Partner, denn auch Familienangehörige von Blue Card Inhabern haben Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt. Manches Unternehmen hat eine eigene Relocation-Abteilung, um die Zuwanderer von Beginn an und auch fortlaufend zu unterstützen.

Gibt es Unterstützung für zugezogene Mitarbeiter?

Einige Gemeinden bieten einen guten Service an, auf den der Arbeitgeber die neuen Mitarbeiter hinweisen kann. „Wichtig ist eine Vertrauensperson für Blue Card-Mitarbeiter, die z. B. bei Behördengängen unterstützt, insbesondere wenn es anfangs Sprachbarrieren gibt“, empfiehlt Eva Wißler.

Es sollte eine Selbstverständlichkeit sein, Arbeitsverträge nicht nur in Deutsch, sondern zumindest auch in Englisch zur Verfügung zu stellen, wobei diese auf die besondere Situation der Blue-Card Inhaber zugeschnitten sein sollten.

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