ESE Kongress 2015 VW-Skandal birgt vielschichtige Verantwortlichkeiten

Redakteur: Franz Graser

Der VW-Skandal hat Fragen über das Spannungsfeld zwischen Softwareentwicklung und moralischer Verantwortung aufgeworfen. Passend dazu appellierte die Juristin Dr. Elke Luise Barnstedt vom Karlsruher Institut für Technologie (KIT) an das Verantwortungsbewusstsein der Forscher und Entwickler.

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„Ich habe niemals in der Industrie gearbeitet, habe aber versucht, mich hier einzudenken“, sagt Dr. Elke Luise Barnstedt, die Vizepräsidentin für Personal und Recht am Karlsruher Institut für Technologie, zu Beginn ihres Vortrags. Die Fragestellung der Vereinbarkeit von Forschung und Entwicklung sowie Ethik und Verantwortung stellt sich jedoch auch an einer Forschungseinrichtung wie dem KIT.

Grundsätzlich, so Barnstedt, ist die Wissenschaftsfreiheit ein hohes Gut, das sogar vom Grundgesetz im Artikel 5 garantiert und geschützt ist. „Wir können keine Vorgaben hinsichtlich Inhalt, Zweck und Ergebnis der Forschung machen“, erläutert die Juristin, die zuvor Direktorin beim Bundesverfassungsgericht gewesen ist.

Im Fall des KIT werde die Wissenschaftsfreiheit vom baden-württembergischen Landeshochschulgesetz ausgestaltet. Dort heißt es: „Die Freiheit umfasst insbesondere die Fragestellung, Grundsätze der Methodik, Bewertung der Forschungsergebnisse und ihre Verbreitung.“ Forscher hätten nicht zuletzt das Recht, auch von einer Publikation abzusehen, das liege vollständig in ihrem Ermessen.

Dem stehe aber auch eine Verantwortung der Forschung gegenüber. Am KIT habe man sich deshalb auf ethische Grundsätze geeinigt, die der Entwicklungsarbeit zugrunde liegen. Dies seien die persönliche Verantwortung der Forscher, der verantwortungsvolle Umgang mit Forschungsergebnissen sowie die Abwägung von Chancen und Risiken.

Ein Problem liegt etwa darin, wenn Forschungsergebnisse zum Guten und zum Schlechten gebraucht werden können (sogenannter dual use). Als Beispiel erinnerte Barnstedt an den deutschen Chemiker Fritz Haber, dessen zusammen mit Carl Bosch entwickeltes Verfahren der Ammoniaksynthese die Massenproduktion von Stickstoffdünger ermöglichte und somit die Ernährung eines großen Teiles der Weltbevölkerung sicherstellte. Da das Verfahren aber auch zur Sprengstoffherstellung und somit militärisch genutzt werden kann, liegt hier ein ethisches Dilemma vor.

In der Industrie wird zwar auch Forschung und Entwicklung betrieben. Dort jedoch gebe es das Weisungsrecht des Arbeitgebers, die Forschung ist in der Regel zweckgerichtet; Entwickler haben dort die Pflicht, ihre im Dienst gemachten Erfindungen zu melden. Die Forscher in der Industrie hätten deshalb keine Möglichkeit, sich auf die Wissenschaftsfreiheit nach Artikel 5 des Grundgesetzes zu stützen.

Aber auch hier stellt sich die Frage nach der Verantwortung, wie der VW-Skandal deutlich macht. „Der Einsatz der Software hat für VW und Deutschland großen Schaden verursacht“, stellte Barnstedt fest. Die Verantwortlichkeit erschöpfe sich allerdings nicht darin, denjenigen zu ermitteln, der die Anweisung gegeben habe, die Betrugssoftware in die Autos einzubauen.

Auch die Zulieferfirma, von der die betreffende Software stammt, müsse sich fragen lassen, ob sie nicht darauf hätte verzichten sollen, das Programm überhaupt erst in den Markt zu bringen. Der Zulieferer habe Volkswagen ja explizit darauf hingewiesen, dass der Einsatz der Software in Serienfahrzeugen illegal sei.

„Auf die Idee, eine solche Software zu basteln, muss man erst einmal kommen!“ bemerkte die Juristin. Deshalb sei auch der Zulieferer in der Pflicht, sich fragen zu lassen, ob es richtig war, so ein Programm zur Produktreife zu bringen und zu verkaufen.

Vor diesem Hintergrund sieht Barnstedt im VW-Skandal eine Reihe von Verantwortlichkeiten. Zum einen stehe die entwickelnde Firma in der Verantwortung, da der Einsatz des Programms naheliegend zu einem Rechtsbruch führe. Und auch die Entwickler müssten sich fragen lassen, warum sie ein solches Programm erstellten, das der Verdunkelung diene.

Zum anderen sei aber auch VW und dort vor allem der Vorstand verantwortlich – auch dann, wenn der Vorstand nichts von dem Einbau der Software gewusst haben sollte. Denn einerseits habe die Unternehmensleitung Zielvorgaben aufgestellt, die ohne diesem „Bypass“ nicht einzuhalten waren. Und andererseits stellte Barnstedt die Frage nach dem Klima in einem Unternehmen, das vermutlich durch Angst und Leistungsdruck geprägt sei und deshalb zu solchen Lösungen greife.

Barnstedt schloss mit der Bemerkung, dass es in solchen Situationen leider kein eindeutiges Rezept gebe. Sie empfahl Unternehmen wie VW aber mit Nachdruck, in ihrem täglichen Handeln ethische Leitlinien zu verankern.

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